Mit einem 450€ Job Pflege und Krankenversichert?

3 Antworten

Hallo Michelle,

wer eine geringfügig entlohnte Beschäftigung (450-Euro-Minijob) ausübt ist in dieser Beschäftigung versicherungsfrei, außer in der Rentenversicherung. Das bedeutet, dass allein mit einem 450-Euro-Minijob kein Versicherungsschutz in der Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung besteht. In der Rentenversicherung sind 450-Euro-Minijobber versicherungspflichtig, mit der Option der Befreiungsmöglichkeit.

Ab einem monatlichen Entgelt > als 450 Euro, bist du in allen Zweigen der Sozialversicherung versicherungspflichtig und dein Arbeitgeber meldet dich bei deiner Krankenkasse an.

Wir empfehlen dir, das Gespräch mit deiner Krankenkasse zu führen, um deinen Versicherungsschutz zu klären.

Viele Grüße, 

das Team der Minijob-Zentrale

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Beim Minijob bist Du nicht krankenversichert - Du mußt Dich also privat versichern oder familienversichert sein.

Ansonsten sv-pflichtigen Job ausüben = mehr als 450 € monatlich

Die Sozialabgaben sind für Dich aber in einem Übergangsbereich (Midijob) geringer als normal - das lohnt sich i. d. R. immer (selbst bei einer Anrechnung).

Zudem ist auch für den ArbG eine sv-pflichtige Beschäftigung preiswerter (ca. 20%) als die Abgaben für den Minijob (30%).

Hier Beispiele der Einkommensanrechnung beim BAföG:

https://www.meinbafoeg.de/bafoeg-nebenjob/

Mein Arbeitgeber hat leider selbst sehr wenig Erfahrung mit Minijobs...

Hey Michelle,

dafür gibt es die minijob-zentrale.de für deinen Chef ;-)

Also durch eine geringfügige Beschäftigung als 450-Euro-Minijob bist du weder kranken- noch pflegeversichert!

Seit 2013 besteht die RV-Pflicht für diese Minijobber mit einem Beitragssatz von aktuell 3,6% vom Bruttolohn: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/05_rentenversicherungspflicht/node.html;jsessionid=172E48ABC848FC1DE4CAAE2BB9019B87

Erst mit einem Midijob wärst du umfassend in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung abgesichert: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/01_basiswissen/01_grundlagen/04_mehr_als_450/basepage.html

wie z.B.: Verdient ein Arbeitnehmer regelmäßig 450,01 bis 1.300 Euro monatlich, befindet er sich im sogenannten Übergangsbereich. Damit ist seine Beschäftigung ein Midijob.
Günstige Sozialversicherung für Midijobber
Ein Midijobber muss nicht die vollen Sozialversicherungsbeiträge zahlen, ist aber dennoch umfassend in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosen-versicherung abgesichert. Sein Beitragsanteil richtet sich innerhalb des Übergangsbereichs nach einem fiktiven Wert, der über eine Formel ermittelt wird.

Beim Minijob mußt du dich selbst kranken- und pflegeversichern :-((

Beachten solltest du beim 450-Euro-Minijob, daß dein Minijob-Arbeitgeber für dich die 2% Pauschalsteuer übernimmt. Dann mußt du für diesen Minijoblohn erst gar keine Ek-Steuererklärung abgeben, da ja dann bereits pauschalversteuert:

Gut zu wis­sen

Die einheitliche Pauschsteuer von zwei Prozent stellt die endgültige Besteuerung des Arbeitslohns dar und wird bei der Einkommensteuerveranlagung des Minijobbers nicht berücksichtigt. Dieser kann daher keine Aufwendungen als Werbungskosten abziehen, die bei dem pauschalversteuerten Minijob anfallen.

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/03_infos_fuer_arbeitgeber_und_entgeltabrechner/07_was_steuerlich_beachten/01_besteuerung_450/node.html

Gruß siola55

Woher ich das weiß:Berufserfahrung