Mit einem 450€ Job Pflege und Krankenversichert?
Hallo Community,
ich fang im September mit der Meisterschule an und beantrage dafür das AufstiegsBAföG. Dazu darf ich ja noch 450€ verdienen ohne das es fürs BAföG Abzüge gibt.
Meine Frage deswegen. Der 450€ Job ist ja der "normale" Minijob. Ich habe im Internet gelesen, dass ich dadurch über den Arbeitgeber versichert bin, was Pflege- und Krankenversicherung angeht. Von anderer Seite habe ich aber gehört, dass ich erst ab 451€ versichert bin. Darunter müsste ich mich selbst versichern.
Mein Arbeitgeber hat leider selbst sehr wenig Erfahrung mit Minijobs...
Der Sinn ist natürlich die Versicherung über den Arbeitgeber damit mir mehr übrig bleibt für Miete, Strom etc...
Könnt ihr mir helfen?
Grüße, Michelle
3 Antworten
Hallo Michelle,
wer eine geringfügig entlohnte Beschäftigung (450-Euro-Minijob) ausübt ist in dieser Beschäftigung versicherungsfrei, außer in der Rentenversicherung. Das bedeutet, dass allein mit einem 450-Euro-Minijob kein Versicherungsschutz in der Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung besteht. In der Rentenversicherung sind 450-Euro-Minijobber versicherungspflichtig, mit der Option der Befreiungsmöglichkeit.
Ab einem monatlichen Entgelt > als 450 Euro, bist du in allen Zweigen der Sozialversicherung versicherungspflichtig und dein Arbeitgeber meldet dich bei deiner Krankenkasse an.
Wir empfehlen dir, das Gespräch mit deiner Krankenkasse zu führen, um deinen Versicherungsschutz zu klären.
Viele Grüße,
das Team der Minijob-Zentrale
Beim Minijob bist Du nicht krankenversichert - Du mußt Dich also privat versichern oder familienversichert sein.
Ansonsten sv-pflichtigen Job ausüben = mehr als 450 € monatlich
Die Sozialabgaben sind für Dich aber in einem Übergangsbereich (Midijob) geringer als normal - das lohnt sich i. d. R. immer (selbst bei einer Anrechnung).
Zudem ist auch für den ArbG eine sv-pflichtige Beschäftigung preiswerter (ca. 20%) als die Abgaben für den Minijob (30%).
Hier Beispiele der Einkommensanrechnung beim BAföG:
Mein Arbeitgeber hat leider selbst sehr wenig Erfahrung mit Minijobs...
Hey Michelle,
dafür gibt es die minijob-zentrale.de für deinen Chef ;-)
Also durch eine geringfügige Beschäftigung als 450-Euro-Minijob bist du weder kranken- noch pflegeversichert!
Seit 2013 besteht die RV-Pflicht für diese Minijobber mit einem Beitragssatz von aktuell 3,6% vom Bruttolohn: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/05_rentenversicherungspflicht/node.html;jsessionid=172E48ABC848FC1DE4CAAE2BB9019B87
Erst mit einem Midijob wärst du umfassend in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung abgesichert: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/01_basiswissen/01_grundlagen/04_mehr_als_450/basepage.html
wie z.B.: Verdient ein Arbeitnehmer regelmäßig 450,01 bis 1.300 Euro monatlich, befindet er sich im sogenannten Übergangsbereich. Damit ist seine Beschäftigung ein Midijob.Günstige Sozialversicherung für Midijobber
Ein Midijobber muss nicht die vollen Sozialversicherungsbeiträge zahlen, ist aber dennoch umfassend in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosen-versicherung abgesichert. Sein Beitragsanteil richtet sich innerhalb des Übergangsbereichs nach einem fiktiven Wert, der über eine Formel ermittelt wird.
Beim Minijob mußt du dich selbst kranken- und pflegeversichern :-((
Beachten solltest du beim 450-Euro-Minijob, daß dein Minijob-Arbeitgeber für dich die 2% Pauschalsteuer übernimmt. Dann mußt du für diesen Minijoblohn erst gar keine Ek-Steuererklärung abgeben, da ja dann bereits pauschalversteuert:
Gut zu wissen
Die einheitliche Pauschsteuer von zwei Prozent stellt die endgültige Besteuerung des Arbeitslohns dar und wird bei der Einkommensteuerveranlagung des Minijobbers nicht berücksichtigt. Dieser kann daher keine Aufwendungen als Werbungskosten abziehen, die bei dem pauschalversteuerten Minijob anfallen.
Gruß siola55