Mehrfamilienhaus mehrere Eigentümer Rechtsschutz?

8 Antworten

Also ich habe das ganze wohl schlecht erklärt.
Wir haben zusammen ein Mehrfamilienhaus mit 2 Wohnungen und einer doppelhaushälfte gekauft.

Das ganze Anwesen teilt sich auf 2/5 jeweils auf mich und meinen Bruder und meinem Vater gehören 1/5 von allem. Niemand besitz eine Wohnung alleine es gehört anteilig alles jedem.

deshalb eben die Frage ob im Falle eines Rechtsstreits es reichen würde wenn nur ich zum Beispiel eine Rechtsschutzversicherung habe oder ob wir zu dritt eine gemeinsam abschließen könnten/müssten.

Ich denke hier spielen die Eigentumsverhältnisse eine entscheidende Rolle.

Du schreibst:

Ich, mein Bruder und mein Vater haben zusammen ein Mehrfamilienhaus mit 3 Wohneinheiten gekauft.

Nachgefragt:

  • Wurde durch die 3 Käufer Gemeinschaftseigentum erworben?
  • Hat jeder Käufer eine Eigentumswohnung gekauft?

Beispiele:

Du, dein Bruder und dein Vater wurden als Eigentümer einer Wohnung im Grundbuch eingetragen. Dann hätte jeder das Recht die Eigentumswohnung zu verkaufen, zu vermieten oder zu beleihen.

Würdest du z.B. deine Eigentumswohnung vermieten, müsstest nur du die Einnahmen aus der Vermietung versteuern - nicht aber dein Bruder oder dein Vater.

Angenommen, dein Mieter bezahlt die Miete nicht und du willst den Mieter aus der Wohnung klagen, musst du Versicherungsnehmer der Rechtsschutzversicherung sein.

Angenommen, dein Vater beauftragt einen Handwerker. Der macht Pfusch und dein Vater will ihn auf Schadenersatz verklagen. Dann muss dein Vater Versicherungsnehmer sein.

Um die Rechtsschutzversicherung gemeinsam in Anspruch nehmen zu können, darf kein alleiniges Eigentum bestehen.

Möglich, dass es bei Mehrfach-Versicherungen durch die Versicherung Rabatte gibt. Aber das ist eine ganz andere Sache.

Zu prüfen wäre auch, wie sich das Ganze verhält, wenn die 3 Wohnungen privat genutzt werden.

Sollte es unter euch Streitigkeiten (Du, Vater, Bruder) geben und ihr seit gemeinsam Versicherungsnehmer, würde die Rechtsschutzversicherung keinen gegen die restlichen zwei vertreten.

Gut zu wissen:

Eine Rechtsschutzversicherung ist in der Regel auch nicht billig. Vor diesem Hintergrund müsstest du mal überlegen, in welchem Bezug der Nutzen zu den Kosten steht.

Am Wichtigsten ist auf jeden Fall eine Gebäudeversicherung!

Hier findest du allgemeine Informationen zum Thema:

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/weitere-versicherungen/rechtsschutzversicherung-ueberfluessig-oder-sinnvoll-32194

  • Eigentümer- und Mietrechtsschutz
  • Versichert sind Streitigkeiten aus Miet- und Pachtverhältnissen und aus sogenannten dinglichen Rechten am Grundstück, Gebäude und Gebäudeteil. Dingliche Rechte sind beispielsweise Eigentum, Erbbaurecht, Streitigkeiten nach dem Wohnungseigentumsgesetz und dem Nachbarschaftsrecht. Außerdem sind Steuerstreitigkeiten vor Gericht wegen steuer- und abgaberechtlichen Angelegenheiten versichert. Ferner Rechtsstreitigkeiten wegen einer Mieterhöhung, Mängeln der Mietsache, Räumung oder Kündigung.
  • Für Sie als Versicherungsnehmer besteht je nach Inhalt des Vertrages Versicherungsschutz als Mieter, Pächter, Nutzungsberechtigter, Eigentümer, Vermieter oder Verpächter von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen, die im Versicherungsschein bezeichnet sind.
Eigentümergemeinschaft gründen: Das sollten Sie wissen

https://www.mein-hausio.de/eigentuemergemeinschaft-gruenden/

Mein Tipp: Eigentümer von Immobilien finden auch hier kompetente Tipps!

Bild zum Beitrag

PLZ eintippen und fertig!

https://www.hausundgrund.de/

 - (Recht, Haus, Versicherung)

Wenn euch das Haus gemeinschaftlich gehört, würde eine Rechtsschutzversicherung über eine Eigentümergemeinschaft reichen,(kann man auch von der Steuer absetzten) am besten noch direkt den Vermieter-RS dabei. Hier benötigt man die Jahresbruttomiete der jeweiligen Wohneinheit.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Die Gemeinschaft der Eigentümer gilt als rechtsfähiger Partner einer Versicherung.

Nur ist eine solche für jede Wohnung einzeln abzuschließende Versicherung teuer und zudem wirtschaftlicher Unfug.

Richten Sie Ihr auf eine kostengünstige Feuer-, Sturm- und Wasserschadenversicherung sowie eine ausreichende Haus- und Grundbesitzer Haftpflichtversicherung.

Ihr einziges Risiko heißt danach nur noch "Mieter".

Da bewährt sich vor Vertragsabschluss eine Selbstauskunft mit Belegen zur Einkommenssituation und eine Schufa-Auskunft.

Hinter die Stirn schauen Sei eh´ keinem Menschen, da ist halt Erfahrung Fingerspitzengefühl in einem persönlichen Bewerbungsgespräch gefragt.

Wenn ihr eine Eigentümergemeinschaft gebildet habt, könnt ihr gemeinsam einen Antrag stellen. Die Prämie errechnet sich dann aus der Gesamtjahresmiete.

Hat jeder eine einzelne Wohnung vermietet, muss auch jeder selbst eine Vermieter-RS-Police haben.