Reitbeteiligung vom Besitzer versichert?

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Hallo Kessy,

zu 1. eine  Privathaftpflichtversicherung leistet nicht. Eine Unfallversicherung solltet ihr auf jeden Fall für die Tochter haben.

zu 2. der Pferdehalter sollte eine Tierhalterhaftpflicht für das Pferd haben, denn er haftet für Schäden die einem Fremden (nicht der RB) passieren.

zu 3. der Pferdehalter kann auch noch eine Pferde-Krankenversicherung abschließen, die dann bei Krankheiten oder Unfällen die Kosten übernimmt.

zu 4.  hier kannst du dir kostenlos einen Muster-Vertrag downloaden:

http://www.pferderecht-wissen.de/mustervertraege/reitbeteiligungsvertrag/

Gruß Apolon

Kessy04 
Fragesteller
 12.05.2017, 19:08

Prima, danke dir! :-)

Grundsätzlich:

Fragen zur Reitbeteiligung in den Fachforen erörtern, z. B. bei den Fachzeitschriften Cavallo, St. Georg. Einfach mal googlen.

Der "Experte" hier hat sehr wenig Ahnung!

Wenn das Pferd schon, wie beschrieben "schwierig" ist: Finger weg! 

 Immer daran denken, daß Reitsport nicht ungefährlich ist. Ein Sturz von einem Pferd, daß sich unvermittelt erschreckt, kann auch im Rollstuhl enden. Problematisch ist dann die Haftung. Weil man wußte, daß dieses Pferd "schwierig" ist.

Nächster Punkt: Pferd erschreckt, Reiterin fällt runter, Pferd läuft in ein Auto, wird verletzt, Auto kaputt. Da will ich den Pferdebesitzer sehen und die Versicherungen.

Mein Kumpel ist Gutachter für das Pferdewesen, der hat laufend mit solchen Sachen zu tun. LG

1) private Unfallversicherung ist wichtig, falls der Reiterin was passiert.

2)Fur das Pferd sollte unbedingt(!) eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, die auch Fremdreiter mit einschließt. Diese schließ r der Eigentümer des Pferdes ab. Andernfalls Hände weg von dem Pferd, bis das abgeschlossen ist!

3) bei einem schwierigen Pferd muss man immer gut überlwgen, was man macht, damit einem im Schadensfall keine Grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werrden kann. Denn wenn ein Pferd shcon als Schwierig bekannt ist, wird im Schadensfall viel genauer untersucht, ob der Unfall durch entsprechende Vorkehrungen hätte verhindert werden können. In wie weir man da Details vertraglich festgelegt, muss man mit dem Besitzer klären.

4) dass das mit den Versicherungen geklärt ist ( nicht etwa dass die Haftpflichtversicherung nicht in Ordnung ist und Die RB dann als Verursacher haftbar gemacht werden könnte), Kündigungsfrist, eventuell gegenseitige Erwartungen ( wo und wie oft geritten werfen darf, ob weitere Verpflichtungen wie Misten ect. Dazugehören), finanzielle Regelungen falls ein Monatsbetrag oder Anteile am Schmied und dergleichen  festgelegt werden.

Sonstige Tipps: sicher stellen, dass man sich bestens versteht. Ein Pferd ist ja kein Gegenstand, so dern hat bei Reitern oft den Stellenwert eines Familienangehörigen. Daher muss ein so gutes Einvernehmen herrschen, wie wenn man ein Kind einer fremden Person in Obhut geben würde.

Kessy04 
Fragesteller
 12.05.2017, 18:55

Vielen Dank für die ausführliche Antwort, das hat schon mal sehr geholfen! :-)

Apolon  12.05.2017, 19:10

und Die RB dann als Verursacher haftbar gemacht werden könnte

Dies wäre nur möglich, wenn die RB den Schaden vorsätzlich verursacht.

Eine RB zahlt normalerweise einen mtl. Beitrag für die Überlassung des Pferdes und somit muss die RB auch bei einem sonstigen Schaden des Tieres nicht haften. Ergänzend ist auch der Pferdehalter in der Verantwortung - er muss sich überzeugen, ob die RB überhaupt in der Lage ist ein Pferd zu reiten.

Wenn sie für Geld das Pferd mit reiten kann, ist sie aus der Haftung raus.

Eine evtl Versicherung für das Pferd kann der Eigentümer ja in seine Kalkulation einberechnen.

Eine Freizeitunfallversicherung für die Tochter wäre nicht falsch. Die kostet nu ein paar € im Monat.

Eure private Haftpflicht würde hier bei einem Schaden nicht regulieren, aber unberechtigte Ansprüche zurück weisen.

Kessy04 
Fragesteller
 12.05.2017, 18:56

Die Unfallversicherung werden wir auf jeden Fall in Betracht ziehen, und die Haftplichtvesicherung überprüfen. Vielen Dank! :-)