Muss ein Auto von dem versichert werden, auf den es angemeldet ist?

7 Antworten

Das Auto gehört rein rechtlich demjenigen, der im Fahrzeugschein/-brief eingetragen ist. Versicherungsnehmer und Rechnungsempfänger und Fahrzeugnutzer müssen nicht identisch sein.

Fahrzeughalter und VN können unterschiedlich sein. Vorteil: So ist es günstiger. Nachteil: Dein Vater muss angeben, wer das Fahrzeug noch fährt. Außerdem hast Du das Problem, das Prozente, wenn Du irgendwann mal ein Kfz selbst versichern möchtest.

Der Fahrzeughalter und der Versicherungsnehmer müssen nicht die selbe Peron sein, aber viele VErsicherungenn werden etwas teurer wenn es sich um zwei unterschiedliche Personen handelt

Das Auto wird auf dem Vater angemeldet, du mit mit Fahrer. Du kannst gleichzeitig aber der Eigentümer und Besitzer sein wenn du das Fahrzeug und den Brief hast. Wennu nur den Brief hast biste Eigentümer aber nicht Besitzer.

Nein, Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer müssen nicht identisch sein. So war in meiner automobilen Anfangszeit mein Auto auf meinen Namen zugelassen, der Versicherungsvetrag lief aber wegen der Prozente auf meinen Vater (Zweitwagenregelung).