Wie lange vorher muss das Schild aufgestellt sein?

9 Antworten

Mobile Verkehrsschilder, speziell Halteverbotsschilder (Zeichen 283 + 286) müssen vom Aufsteller 72h vorher aufgestellt worden sein. Dieser muß das beantragen (in Berlin bei der Straßenverkehrsbehörde). Dann muß er eine "negativ Liste" erstellen, dh. die Fahrzeuge die bei Aufstellung der mobilen Verkehrsschilder in dem Bereich gestanden haben dokumentieren. Diese bezahlen dann "nur" die Umsetzkosten + nicht die OWi.

Es kann natürlich unter bestimmten Vorraussetzungen viel früher umgesetzt werden. Man bezahlt dann aber maximal die Umsetztkosten + nicht die Ordnungswidrigkeit. Bei Haveriefällen + ähnlichem kann sofort + ohne Schilder umgesetzt werden, man bezahlt dann aber gar nichts.

Die Kosten für die Umsetzkosten sind unterschiedlich von Tag + Uhrzeit, kosten meißt zwischen 140 + 180.- € + die Verfahrensgebühren + die OWi alles im allen selten unter 180.- €.

Ein Tip von mir:

Oft hat der Aufsteller nur eine allgemeine Genehmigung mobile Verkehrsschilder aufzustellen. Er muß aber jede Örtlichkeit bei dem zuständigen Amt trotzdem nochmal bekanntgeben. Oft machen das die Firmen so lala + das Ordnungsamt vergißt die Genehmigung genau auf Richtigkeit der Örtlichkeit zu kontrollieren. Das ist wahrscheinlich der einzige Punkt wo du ansetzen könntest + mit einem Anwalt was reißen. Denn ist irgend was am obigen fett geschriebenen anders gemacht worden, kannst du mindestens deine Kosten um die OWi senken, vielleicht mit etwas Glück auch die kompletten Kosten erlassen bekommen. Denn:

Wenn die Aufstellfirma keine Genehmigung für genau diese Örtlichkeit hatte ( d.h. es reicht nicht nur eine allgemeine Jahresgenehmigung!!!), dann war das aufstellen von Z. 283/286 auch nicht rechtens. Ob du allerdings ganz aus der Nummer raus kommst wird schwierig + ohne Anwalt unmöglich!

Es gibt da zwei Fälle zu unterscheiden

  1. Das Fahrzeug steht schon da wenn die Schilder aufgestellt werden, dann sind es normalerweise 3 Tage

  2. Das Fahrzeug wird abgestellt nachdem die Schilder aufgestellt wurden , dann kann sofort eine Knolle ausgestellt werden oder abgeschleppt werden.

Wenn du die Schilder übersehen hast, sie also schon da waren dann hast du Pech gehabt den dann gibt es keine Vorlaufzeit.

archilles66  03.05.2012, 08:35

quatsch

Das lässt sich nicht pauschal beantworten und ist von Gerichtsbezirk zu Gerichtsbezirk unterschiedlich.

Wenn das Schild also im Sinne der örtlichen Rechtsprechung rechtzeitig aufgestellt worden ist, dann trägst Du die Kosten, in dem anderen Fall nicht.

Das Halte- bzw. Parkverbot muss mindestens 72 Stunden vor Beginn der Maßnahmen eingerichtet sein.

http://url9.de/kcP

Wenn das nicht der Fall war dann war das Abschleppen Deines Autos nicht rechtmäßig und Du musst dann auch nicht zahlen.

kati3015  02.05.2012, 15:36

Es gibt auch Urteile mit 48h

archilles66  03.05.2012, 08:34

ist leider so nicht ganz richtig...