Abgeschleppt wegen umgedrehten Halteverbotsschilder

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  1. Solange dir nichts in Rechnung gestellt wird, musst du nichts bezahlen. In solchen Fällen bezahlt manchmal auch der Unternehmer der die Beschilderung veranlasst hat.

  2. Es schadet jedoch nichts, so viel wie möglich zu dokumentieren, um möglichen Forderungen entgegenwirken zu können.

  3. Was steht da genau auf der Beschilderung, ggf. ist diese auch wenn sie gut sichtbar aufgestellt wurde, ungültig. Da ein Zeichen 283 immer nur für die Fahrbahn, nicht aber für Parkplätze gilt, es sei denn, die Parkplätze sind durch Zusatzschilder erwähnt.

Du hättest dich vor Ort kundig machen müssen, wegen der Bauarbeiten. Ich denke, Du musst zahlen.

Rede mal mal mit einen Anwalt darüber und sage es ihn so wie du es hier geschrieben hast...

fs112  04.10.2011, 09:01

und bezahlst du den unnötigen Anwalt?

Ja, musst Du!

Auch wenn die Schilder noch umgedreht waren, so sind sie vermutlich mit einem Datum versehen gewesen. Sie werden dann am Tag umgedreht, gelten aber ab der Aufstellung als platziert.

phinschen 
Fragesteller
 04.10.2011, 02:21

Die stehen jetzt seit zwei Tagen da sind aber immernoch umgedreht. Die Bauarbeiten gehen nur noch bis morgen, also denke ich dass die schilder auch nicht mehr richtigrum gedreht werden. Die Schilder sind also die ganze "Bauarbeiten-Zeit" falschrum, das kann doch nicht richtig sein?

Hab widerspruch eingelegt. Ein halbes Jahr später kam die Antwort mit der Begründung, dass irgendeine Politesse oder so bezeugen könnte, dass die Schilder gut sichtbar gewesen wären. Das stimmt definitiv nicht. Fühl mich richtig verarscht, aber bezahlen werde ich jz trotzdem bevor da nur noch mehr kosten entstehen.

phinschen 
Fragesteller
 15.08.2012, 02:06

Dafür, dass ich widerspruch eingelegt habe muss ich jetzt nochmal 100 euro drauf zahlen.