sind das echte Verkehrsschilder oder ein Fake?

Verkehrsschild 1 - (Recht, Auto, Gesetz) Verkehrsschild 2 - (Recht, Auto, Gesetz)

5 Antworten

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Melde den Blödsinn dem Ordnungsamt. Die Schilder sind nach meiner Ansicht Illegal aufgestellt und werden dann von den Behörden entfernt.

Der Tipp ist Gold wert !!! Danke

auf Privatgrundstücken steht das öfters. Der Grundstücksbesitzer muß beim Abschleppen aber wohl in Vorleistung treten.

Das 1. Schild ist wohl eine Zufahrt zu diesen Schrebergärten, vermutlich vom Vereinsvorstand aufgestellt

Ob rechtlicht relevant oder nicht.., für mich würde sich die Frage garnicht stellen. - die Kleingartenbesitzer wollen nicht, dass man dort parkt.., respektiere dies doch einfach.

Wie wäre deine Frage / die Sachlage, wenn du einer der Kleingärtner wärest und es dich stören würde, dass permanent andere dort parken würden?? 

Man sollte auch mal beide Seiten der Medallie betrachten.., nicht wahr?! 

In diesem Sinne..

... beide Seiten der Medaille beachten? Permanent parkt niemand , nur stundenweise. Das war schon immer so weil dies ein Naherholungsgebiet ist. Dann kamen die Kleingärtner dazu und beanspruchen einen willkürlich abgegrenzten Platz zum Parken. Äußerst fraglich ist, ob dies rechtmäßig und offiziell abgesegnet ist. Diese Seite der Medaille ist nicht ok, nicht wahr?

SO hattest du den Sachverhalt aber nicht geschildert.. Dann bleibt wohl nur das Gespräch mit dem Kleingartenverein oder es eben drauf ankommen lassen abgeschleppt zu werden.., ob zu Recht oder nicht, wird man dann sehen.

Das sind keine amtlichen Schilder. Die hat der Kleingartenverein dort aufgestellt. Verkehrsrechtlich irrelevant. Aber natürlich können die dich abschleppen lassen, wenn du auf deren Parkplatz parkst.

Bist Du sicher? Braucht es nicht auch zum Abschleppen ein offizielles Halteverbotsschild mit dem Zusatz "ausgenommen Anlieger"? Es ist nämlich nicht klar, ob es "deren" Parkplatz ist.

@dasistnett

Ja bin ich. Zum Abschleppen braucht es zwar ein richtiges Verkehrsschild, sofern eine Behörde abschleppen lässt.

Eigentlich ist es noch etwas komplizierter. Es braucht in diesem Fall eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit. Dazu zählt neben anderen Situationen (Parken in einer Feuerwehreinfahrt, ...) auch ein Verstoß gegen ein Halteverbot.

Hier liegt der Fall nur ganz anders. Du würdest auf einem fremden Grundstück parken. Natürlich können die dich auch ohne Verkehrsschild abschleppen lassen.
Nur ist die Rechtsgrundlage dann nicht im öffentlichen Recht, sondern im BGB.

@vitus64

... ich bin mir eben nicht sicher ob der rechte Fahrbahnrand "deren Grundstück" ist. Vielmehr hätten dies die Kleingärtner gerne, und stellen in Eigenregie diese inoffiziellen Parkverbotsschilder auf. Zumindest habe ich diesen Verdacht, weil ein offizielles Parkverbots-Schild gemäß der StVO nicht da ist. Da hätte ich gerne Klarheit weil es immer wieder zu Auseinandersetzungen kommt. Wie kann ich das heraus finden?

@dasistnett

Dann solltest du mal in einen Katasterplan sehen. Die gibt es oft schon über die Internetseiten der Gemeinden online.

@vitus64

Ok, Danke für den Tipp  

Was verstehst du unter dem Begriff Privatgrundstück nicht? Die Besitzer der Schrebergärten haben scheinbar die Zufahrt gekauft. Logischerweise handelt es sich nun um eine Privatstraße wo du weder reinfahren, noch parken darfst.

die haben gar nichts gekauft, weil das ganze Gelände der Bahn gehört. 

@dasistnett

Und wie haben sie dann die gärten angelegt? PS. Sie können sich auch mit der Bahn abgesprochen haben. 

@dasistnett

Kennst Du denn die abkommen zwischen der e.V. und der DB ?

@dasistnett

Dann ist es eben eine Privatstraße der Bahn.

Dem Eigentümer obliegt die Verkehrssicherungspflicht, dafür kann er die Straße ganz oder teilweise für die öffentliche Nutzung sperren.

Solange Du nicht ausdrücklich zum Kreis der Berechtigten gehörst, hast Du auf dieser Straße also nichts verloren. Und wenn Du dort parkst, begehst Du eine Besitzstörung durch verbotene Eigenmacht §§ 858 ff. BGB

@RobertLiebling

Nein, ganz so einfach ist das nun doch nicht mit dem BGB. "Besitzstörung" beinhaltet als Tatbestandsmerkmal eine Störung. Die ist nicht gegeben wenn genug Platz für alle ist. Im Übrigen ist nicht klar, ob der Eigentümer . die DB - die Straße für die öffentliche Nutzung gesperrt hat oder die Gartenzwerge dies nur vorgeben.

@ingowolf

Ich weiß, dass die DB das Gelände rechts der Straße an den Kleingartenverein verpachtet hat. Fraglich ist, ob auch der rechte Fahrbahnrand dazu gehört oder ob dies in Wirklichkeit Parkplatz für Jedermann - da öffentlicher Grund - ist.   Das würde mich schon interessieren.

@dasistnett

Nein, ganz so einfach ist das nun doch nicht mit dem BGB.
"Besitzstörung" beinhaltet als Tatbestandsmerkmal eine Störung. Die ist
nicht gegeben wenn genug Platz für alle ist.

Das stimmt so nicht, der Besitzer hat das Recht nach belieben mit seinem Besitz zu verfahren,
ob noch Platz für andere(s) ist, spielt dabei keine Rolle. Siehe auch § 1004 BGB. Die Störung ergibt sich schon daraus, daß durch einen "Fremdparker" der Besitzer nicht mehr vollumfänglich über seinen Besitz verfügen kann.