Inwieweit ist ein Schild "Parken auf dem Privatparkplatz auf Hauslänge verboten. Unbekannte werden kostenpflichtig abgeschleppt." verbindlich?

5 Antworten

Nun, es drückt den Unwillen der Besitzer des Parkplatzes aus und zeigt mögliche Konsequenzen auf.

Wenn es unterschiedliche Fahrzeuge sind, hilt Abschleppen und das Geld hinterher einklagen. Das ist aber mühsam.

Sind es immer dieselben Kfz, dann hilft eine strafbewehrte Unterlassungsanordnung von einem Rechtsanwalt. Das wirkt wie Backpflaumen.

Wie wäre es mit einer Zugangssperre? 

Gar nicht, weil der Text eher erheiternd wirkt. Wollen deine Großeltern tatsächlich unbekannte Personen abschleppen? Oder nicht eher deren unbefugt geparkten Fahrzeuge?

Es würde reichen, die Zufahrt zu den Parkplätzen als 'privat' zu beschildern. Die Kosten fürs Abschleppen zahlt übrigens der Auftraggeber, also deine Großeltern. Das Geld können sie dann versuchen, beim Falschparker einzuklagen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
HendrikM90 
Fragesteller
 23.10.2018, 00:40

Die Aufschrift "Privat" (war vorher vorhanden) hat leider nicht viel gebracht, bis auf eine leichte Streiterei, da meine Tante den Falschparker einfach mit ihrem Wagen zugestellt hat, so dass er in den Laden kommen musste und gebeten hat, dass sie ihn wieder rausfahren lässt.

ronnyarmin  23.10.2018, 00:45
@HendrikM90

Einen Falschparker zuzuparken zählt als Nötigung.

HendrikM90 
Fragesteller
 23.10.2018, 00:46
@ronnyarmin

Na ja, er hat eine Lehre daraus gezogen und das ist ja auch etwas Wert. Jedenfalls ist er in ziemliche Erklärungsnot geraten, warum er das Schild angeblich "übersehen" hat.

Meine Großeltern besitzen ein Geschäftshaus, nun ist es so, dass ihr Privatparkplatz laufend von Fremdparkern besetzt wurde.

Und?

Vor geraumer Schild haben sie ein Schild mit der Aufschrift: "Parken auf dem Privatparkplatz auf Hauslänge verboten. Unbekannte werden kostenpflichtig abgeschleppt." an die Hauswand geschraubt.

Schön für das Schild.

Inwieweit kann man sich rechtlich auf die Aufschrift berufen?

Rechtlich ohne jede Bedeutung. Selbstverständlich kann der Eigentümer respektive Nutzungsberechtigte Fahrzeuge auf der gemieteten Stelfläche jederzeit abschleppen lassen, er trägt aber die Klsten. Diese muss er dann zivilrechtlich vom Verursacher einfordern.

Indem man einfach einen Abschleppdienst ruft und das Auto abschleppen lässt. Mithilfe des Nummernschilds kann man den Fahrer ganz einfach ausfindig machen.

Das Schild ist nur ein Schreckgespenst. Einen Falschparker beim ersten falsch parken abschleppen zu lassen ist unverhältnismäßig und Deine Großeltern würden auf den Kosten sitzen bleiben.

HendrikM90 
Fragesteller
 23.10.2018, 11:00

Das hieße im Umkehrschluss: Ich darf jeden Privatparkplatz besetzen, da rechtlich eh nichts folgen wird?

Meandor  23.10.2018, 11:04
@HendrikM90

Jepp.

Die korrekte rechtliche Vorgehensweise ist, dass man denjenigen darauf konkret hinweisen muss, z.B. beim ersten Verstoß.

Wenn das Fahrzeug dann das zweite Mal dasteht, dann kann man abschleppen lassen.

HendrikM90 
Fragesteller
 23.10.2018, 11:22
@Meandor

Also idealerweise die Person auf frischer Tat erwischen und fragen, ob er nicht lesen kann?

Meandor  26.10.2018, 09:21
@HendrikM90

Das wäre ganz ideal, aber dann steht im Zweifel wieder Aussage gegen Aussage.
Gängige Methode: Zettel an die Scheibe, und zwar im Beisein eines neutralen Dritten und diesen dann bestätigen lassen, dass man denjenigen "abgemahnt" hat.