Flucht ins Ausland bei Verurteilung zur Haft?
Guten Morgen kurz zum Sachverhalt. Mein Freund wurde zu 3,5 Jahren ohne Bewährung verurteilt. Grund dafür ist das er während seiner Bewährung Dinge bestellt und nicht bezahlt hat. Nun wurde die Bewährung aufgehoben und er soll in den Knast. Jetzt will er ins Nicht Europäische Ausland gehen. Er bekommt in Deutschland eine EU Rente. Was kann ihm im schlimmsten Fall passieren.. kann ihm überhaupt was passieren und wann verjährt das in Deutschland? Bitte keine Vorwürfe ich möchte einfach nur einen Rat
9 Antworten
Lies dir die Liste durch - vielleicht käme ja Kuba in Frage.
https://www.advopedia.de/news/kurios/flucht-nach-straftat-keine-auslieferung
Allerdings wird die EU-Rente/ das Konto vermutlich gesperrt, so dass eine Wunderheilung und Arbeit dringend angeraten sind. Auch die medizinische Versorgung lässt weltweit zu wünschen übrig, wenn man nicht versichert ist.
Er könnte es in der Dominikanischen Republik versuchen. Ansonsten Argentinien oder Uruguay. Am besten zeugt er dort zur Sicherheit ein Kind mit einer Einheimischen.
Dann ist er noch dümmer, denn wenn er erwischt wird, wird die Strafe länger. Ewig kann er sich nicht verstecken, wenn man was angestellt hat, dann muss man auch dafür geradestehen.
Wenn dann muss er in eines der wenigen Länder die kein Auslieferabkommen mit D haben. Nordkorea soll um diese Jahreszeit sehr schön sein...
Und wie genau plant er dort seine Rechnungen zu bezahlen (und auch den Flug dorthin)? Auch nicht zahlen? Egal welches der paar Länder er wählt, ein deutsches Gefängnis ist deren Gefängnissen definitiv vorzuziehen... Dass er dann keine EU Rente mehr bekommt sollte ja klar sein.
Wie wäre es wenn dein Freund sich wir ein Erwachsener verhält und die Konsequenzen für sein Handeln trägt.
Er kann dem Knast nicht entkommen, den jedes Land wird ihn ausliefern