Bleibt mein Freund in U Haft?

6 Antworten

nein die U-Haft darf auch unter bestimmten Umständen auch länger als 6 Monate andauern.

einerseits wenn eine Wiederholungsgefahr besteht bis zu 12 Monate

andererseits bei besonders aufwendigen Ermittlungen bis zu einer nicht genau definierten Dauer

Zweck der U-Haft ist auch nicht ein Geständnis zu erpressen sondern die Teilnahme an der Verhandlung sicher zu stellen bzw den reibungslosen Ablauf der Ermittlung und der Verhandlung zu garantieren (mal so als Querverweiß Zeugenbeeinflussung)

Ganz davon abgesehen von solchen Typen halt dich fern, früher oder später, sofern er schuldig ist, wird er dich mit runter ziehen

Anscheinend ist sie blind vor Liebe

@Orogond

noch ist es nur U-Haft, d.h. solange kein Urteil = Unschuld... deswegen ja auch sofern er verurteilt wird. es gab/gibt auch leute die aus der U-Haft entlassen wurden weil unschuldig

@Orogond

Vielleicht weißt du erst was liebe ist wenn du deine eigene Familie liebst und vor jedem beschützen willst, Urteil nicht wenn du nichts weißt, wollte hier lediglich nur einen Rat haben

@verreisterNutzer

Aber die Tatsache, dass er keine Aussage macht, spricht nichts gutes

@lisalein2804

Der Rat ist, halte deine Augen offen

@Orogond

naja was soll er aussagen wenn er unschuldig ist :D , allerdings hat die antwort der fragestellerin die diskusion auch gerade beendet in dem fall :D

@lisalein2804

familie schützen ist gut, dann schütze deine familie vor kriminellen!

@verreisterNutzer

Er kann reden und sagen was los ist. Auch dass er es nicht getan hat. Meistens schweigen die Kriminellen

Wenn Verdunkelungs- oder Fluchtgefahr besteht, verbleibt er natürlich bis zur Verhandlung in Haft.

Da der Verhandlungstermin feststeht, ist dementsprechend Anklage erhoben worden. Warum sollte man ihn da aus der U-Haft entlassen.

Grundsätzlich beträgt die maximale Dauer der Untersuchungshaft sechs Monate. Eine Fortdauer über sechs Monate darf nur erfolgen, wenn die besondere Schwierigkeit oder der besondere Umfang der Ermittlungen oder ein anderer wichtiger Grund die Fortdauer rechtfertigen. Wurde die Untersuchungshaft wegen Wiederholungsgefahr angeordnet, liegt die maximale Grenze, unabhängig vom Umfang der Ermittlungen, bei 12 Monaten. https://www.strafrecht-bundesweit.de/strafrecht-blog/wie-lange-darf-die-untersuchungshaft-dauern/

Kommt also auf die Umstände an. Er kann auf jeden Fall Haftprüfung beantragen, sein Anwalt wird wissen, ob das Sinn macht.

Nee, er bleibt drin. Ist möglich. Schließlich muss er Geständnis ablegen. Vor der Verhandlung bleibt er sicher drin

Wenn man nicht weiß was passiert ist sollte man besser nicht sagen das es gut so ist :)

@lisalein2804

Warum macht er keinen Geständnis, wenn er nix getan hat? Das ist unlogisch. Das glaubst du selber nicht

@Orogond

sagt niemand das er nichts getan hat, aber der Polizei fehlen die nötigen Beweise und solange sie die nicht haben kann er nach der Verhandlung raus, was ist so schwer daran zu verstehen das man dann kein Geständnis macht ?

@lisalein2804

Beweise werden schon gefunden. Keine Sorge . Wenn er unschuldig ist, kann er endlich den Mund aufmachen.

@Orogond
Warum macht er keinen Geständnis, wenn er nix getan hat?

Ein Geständnis wäre dann das Dümmste was man machen kann. Denn damit bekennt man sich selbst schuldig... Wenn man nichts getan hat, wieso sollte man die Tat gestehen?

Er muss überhaupt kein Geständnis ablegen.

Nicht bei:

Fluchtgefahr

Verdunkelungsgefahr

Wiederholungsgefahr (Kapitalverbrechen)

.

Überweis doch die Kaution von 250.000€ und gut is.