Wie lange kann die praktische Abschlussprüfung bei Langzeitkrankheit aufgeschoben werden?
Hallo ich bin leider psychisch Erkrankt und kurz vor der Beendigung einer technischen Ausbildung (in ca. 4 Wochen wäre die praktische Prüfung). Aufgrund meiner Erkrankung darf ich momentan keine Maschinen bedienen. Die theoretische Prüfung werde ich allerdings wahrnehmen und mit hoher Wahrscheinlichkeit auch bestehen. Allerdings muss meine Krankheit stationär über eine längere Zeit (ca. 4 Monate) behandelt werden und bis ich einen Platz bekomme kann es auch mehrere Monate dauern. Jetzt frage ich mich natürlich wie lange die Prüfung aufschiebbar, bzw. der Ausbildungsvertrag verlängerbar ist wenn man über lange Zeit erkrankt und habe auch etwas Angst dass ich die Ausbildung nicht beenden kann....
2 Antworten
Wenn du die schriftliche Prüfung jetzt absolvierst, kannst du die praktische zum nächsten Prüfungstermin (meist 6 Monate später) nachholen. Aber bitte kläre das frühzeitig mit deinem Betrieb und vor allem mit der Kammer, denn es kann sein, dass die ein amtsärzliches Attest verlangt, um deine Prüfungsunfähigkeit festzustellen. Dann kannst du auch gleich offiziell machen, dass du an der schriftlichen Prüfung teilnimmst, aber eben an der praktischen nicht, und dasas dir die bestandenen Prüfungsteile (schriftlich) bei der Nachholprüfung anerkannt werden.
Dein Ausbildungsvertrag verlängert sich gem. BBiG bis zum nächsten Prüfungstermin, maximal für ein Jahr, wenn du wegen Krankheit nicht an der Prüfung teilnehmen kannst.
Wünsche dir weiterhin gute Besserung.
Wenn wir mal davon ausgehen dass du das Wesentliche kannst, könntest du in Absprache mit deinem Ausbildern und der Industrie und handelskammern bei dieser Prüfung aussetzen und dafür in die Winterprüfung gehen? Nach ein paar Wochen kostest du deinem Arbeitgeber ja nichts mehr
Ich denke zeitlich wäre es nicht machbar die praktische Prüfung schon nächsten Winter zu absolvieren.