führerschein klasseb fristen

4 Antworten

Ja, das ist richtig. Wenn das Jahr abgelaufen ist, musst du die Anmeldegebühr nochmal zahlen.

Gipfelstuermer  31.07.2012, 03:55

BULLSHIT,

das hängt von de Fahrschule ab, das einzige was du nochmal bezahlen musst, ist die Gebühr zur Beantragung vom Führerschein, also bei uns ist die Anmeldung in der Fahrschule selber Lebenslänglich. Auch bei Erweiterung auf weiter Klassen.

NekoTheCrow  07.08.2012, 01:15
@Gipfelstuermer

oO Is ja gut, musst meine Antwort nich gleich als Bullshit deklarieren...

Soweit richtig, mit kleinen Einschränkungen, du hast, solltest du es nicht schaffen bis dahin die Theorie zu bestehen (du darfst sie noch nicht gemacht haben / durchgefallen), die Möglichkeit deine Papiere (in Hessen sie sogenannte Rücklaufnummer) zu verlängern, dazu musst du persönlich bei der Führescheinstelle vorstellig werden, die Verlängerung kann aber muss nicht gewährt werden und geht nur 1xig bist max. 3 Monate. Allerdings wird im Regelfall nicht widersprochen.

Solltest du dennoch die Papiere neu beantragen müssen, weil du auch diese 3 Monate hast verstreichen lassen, dann kannst du anschließend nicht mehr verlängern, da es eben nur 1xig möglich ist.

Und ja es ist auch soweit richtig, das du nach bestehen der Theorie 1 Jahr Zeit für die Praxis hast, hierbei gilt allerdings auch zu beachten, dass die Sonderfahrten nur 2 Jahre gültig sind, sollte die also schon Zeitig gemacht worden sein (keiner zwingt einen ja erst die Theorie zu bestehen bevor man mit fahren anfängt).

Und 2. gilt zu beachten die Gültigkeit der Theorie, denn sollte es zum wiederholungsfall der Theorie kommen, dann muss auch geschaut werden ob überhaupt noch alle Themen anerkannt werden können. Denn wenn nicht musst du sie vollständig oder teilweise nochmal neu besuchen.

MfG Gipfelstürmer

Nach dem bestehen der theoretischen Prüfung hast du 1 Jahr Zeit die praktische zu bestehen sonst musst du die Theorie neu machen.

Ja ist richtig