Fahrschule Gültigkeit der Ausbildungsbescheinigung (Recht §)

2 Antworten

Prüfungen sind 1 Jahr gültig .. Stunden 2 Jahre. Wenn die Stunden über 2 Jahre her sind, braucht die Fahrschule Dir keine Bescheinigung ausstellen ... wozu auch!? Die Stunden müssen halt neu gemacht werden .. so sieht es das Gesetz vor. Wenn die andere Fahrschule Dir da entgegenkommen will.. freu Dich, rechtens ist das eigentlich nicht. ;)

Deine Prüfung hat ja der TÜV abgenommen. Frag doch mal da nach.

Die Bescheinigung ist ungültig und wird auch nicht mehr ausgehändigt. Der Tüv hat eine Aufbewahrungspflicht .. ich meine 10 Jahre.