Kriege ich Kindergeld weiterhin bis zur außerbetrieblichen Ausbildung, falls ich nächste Woche einen Ausbildungsvertrag unterschreibe?
Auf den Websiten steht mit "Übergangszeit" immer zwischen Schule und Ausbildung. Aber was ist, wenn ich z.B. 3 Jahre Arbeitlos war, diesen Monat ein Ausbildungsvertrag abschließe und dann 3 Monate Übergangszeit habe? Zählt das dann als "Übergangszeit", oder ist das eher eine Schonfrist für Schüler*innen?
ich war ausbildungssuschend gemeldet bei der agentur für arbeit (berufsberatung)
Wie alt bzw. jung bist du denn?
unter 23.
3 Antworten
Kannst dich beruhigen - ausser der Übergangszeit von 4 Monaten zwischen 2 Ausbildungen gibt es doch noch die Wartezeit, und diese dauert längstens bis zum 25. Lebensjahr ;-)
Deine Eltern haben Anspruch auf Kindergeld für dich, falls du eine dieser 4 Voraussetzungen erfüllst:
Mit "Ausbildungssuchend" hast du bereits den Punkt 2 erfüllt und wenn du den Ausbildungsvertrag abschließen kannst, dann wäre sogar noch der Punkt 3 erfüllt. Also steht dem Kindergeldanspruch nichts mehr im Wege - du mußt dies nur noch deiner Familienkasse auch mitteilen, z.B. mit diesem Formular hier: https://www.arbeitsagentur.de/datei/erklaerung-kg5d_ba014169.pdf
bzw. https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba015415.pdf
Nachzulesen im "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse ab den Seiten 14 u. 17: https://www.arbeitsagentur.de/datei/kg2-merkblattkindergeld_ba015394.pdf
Gruß siola55
mir gings hauptsächlich darum, dass ich in den 3 monaten wartezeit kindergeld kriege, weil ansonsten müsste ich arbeiten gehen in zeitarbeitsfirma. Möchte die 3 monate noch für ein bisschen urlaub nutzen mit dem 9 € monatsticket und eventuell ein paar wochen vorbereitung in mathe.
ich selbst habe momentan schon kindergeld :p
danke für die antwort
Beantrage Kindergeld mit dem Verweis auf den unterschriebenen Ausbildungsvertrag.
Deine Eltern, nicht Du. Es sei denn, Du bist Vollwaise.
Soweit Du unter 25 bist, besteht Anspruch auf Kindergeld für Dich.
Die Eltern sind kindergeldberechtigt!
Dann kann man sich z.B. immer noch als ausbildungssuchend bei der Agentur für Arbeit melden, solange man noch unter 25 ist, dann spielen diese 4 Monate Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten auch keine Rolle, dann würde Anspruch bis max. Vollendung des 25 Lebensjahres bestehen.
Oder die Eltern stellen einen Antrag auf Kindergeld und belegen der Familienkasse in Kopie das man zum nächst möglichen Beginn schon einen Azubivertrag hat und dann gibt es auch über diese 4 Monate hinaus bis zum Beginn der Ausbildung Kindergeld gezahlt.
Wenn es vorher kein Kindergeld gab, dann sollte man zusätzlich zum Antrag noch mögliche Absagen auf Bewerbungen in Kopie einreichen, denn Kindergeld kann auch rückwirkend bis zu 6 Monate gezahlt werden.
also bin ich in meinen fall trotzdem ganz normal kindergeldberechtigt?