Wie lange dauert es bis die Anzeige ankommt?

7 Antworten

Das hängt davon ab was er gemacht hat und wie. Filesharing beispielsweise fliegt entweder sofort auf oder über die installierten, dafür notwendigen Programme und heruntergeladenen Files.

Generell gesprochen können geloggte IPs, Forenbeiträge und andere Inhalte (Bilder, Videos) die eindeutig von einem Account stammen der einer Person gehört als Beweis genutzt werden. Offiziell dürfen Verbindungen beim Provider nur im konkreten Verdachtsfall eingesehen werden.

Bei den meisten Internetverbrechen gilt aber die Regel, dass es zu hoher Aufwand wäre, jeden zu Verfolgen der eine Straftat begangen hat. So wird der Download von einem Musikfile üblicherweise nicht verfolgt, während Uploading geschützter Daten im großen Stil hart geahndet wird.

Aufpassen sollte man auch bei Beiträgen auf Facebook etc: Kann ein Beitrag als Aufforderung z. Bsp. zur Gewalt oder Pornographie Minderjähriger aufgefasst werden oder diese enthalten kann dieser strafrechtliche Folgen haben und sollte sofort entfernt werden.

Zunächst einmal kann man über eine IP Adresse keine Einzelpersonen heraus finden. Hier ist nur eine Standortbestimmung möglich. Das Bedeutet der Ort, wo sich der Computer befindet. Für weitere Details muss man sich an den Provider wenden. Dafür braucht es in der Regel einen richterlichen Beschluss. Einem Auskunftsgesuch der Staatsanwaltschaft ist dann nachzukommen, wenn dieses im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens über eine schwere Straftat im Sinne von § 100a Abs. 2 StPO erfolgt. Hier kommt es also dann auf die schwere der Straftat an, in wie weit persönliche Daten offen gelegt werden müssen. Dann erfolgt je nach Fall die Anzeige und die Anhörung des Beschuldigten. Bei besonders schweren Straftaten kann ein sofortiger Haftbefehl beantragt werden. In begründeten Fällen wird vermutlich auch die Löschung der beim Provider gespeicherten Daten mit Sicherheit untersagt. Zumindest bis zur Klärung des Sachverhaltes. Es gibt also viele wenn und aber und daher ist die Beantwortung der Frage faktisch so nicht möglich.

Ja, schnell.

Was hat er denn angeblich so schlimmes gemacht?

Wenn er etwas bestellt haben soll (Abofalle etc.): das ist gar kein Strafrecht, sondern reines Zivilrecht, und darum kümmert sich kein Staatsanwalt.

Nach 7 Tagen ist nicht mehr feststellbar, wer zum Zeitpunkt x mit der betreffenden IP-Adresse im Netz war. Es gibt keine Vorratsdatenspeicherung, diese wurde ja vom Bundesverfassungsgericht im März 2010 gekippt. Seither speichern die Provider die Logdaten höchstens 7 Tage, es gibt auch Provider, die gar nichts speichern.

Der Betreiber speichert die bis zu 6 Monaten.. Das kann schnell gehen oder auch etwas dauern, kommt drauf an was er gemacht hat und wie schnell die Ermitteln..