Wenn ich ihn Anzeige wann kriegt er Post?

9 Antworten

Hallo Bossplayer95,

wenn Du den Vorfall anzeigen würdest, würde der Halter des Fahrzeuges bzw. insofern Dir der Name des Fahrers bekannt ist, würde der Fahrer innerhalb der nächsten drei Monate einen Bußgeldbescheid mit folgendem Inhalt bekommen:

[Quelle bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog]


Tatbestandsnummer: 108106

Tatvorwurf: Sie missachteten die Vorfahrt des von rechts kommenden Fahrzeugs, so dass ein Vorfahrtberechtigter wesentlich behindert +) wurde.

Ordnungswidrigkeit gem.: § 8 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 33 BKat

Verwarnungsgeld: 25,00 Euro

Punkte: Nein

Fahrverbot: Nein

Eintrag als A oder B - Verstoß: Nein


Handelt es sich um eine Kreuzung bei der die Vorfahrt durch Schilder geregelt ist, würde der Bescheid wie folgt aussehen:


Tatbestandsnummer: 108112

Tatvorwurf: Sie missachteten die Vorfahrt des bevorrechtigten Fahrzeugs, so dass ein Anderer wesentlich behindert +) wurde. Vorfahrtregelung durch Zeichen 205/206 *).

Ordnungswidrigkeit gem.: § 8 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 33 BKat

Verwarnungsgeld: 25,00 Euro

Punkte: Nein

Fahrverbot: Nein

Eintrag als A oder B - Verstoß: Nein


Im Bußgeldbescheid wirst Du übrigens als Zeuge namentlich mit aufgeführt.

Mit Zahlung des Verwarnungsgeldes hat sich dann die Angelegenheit für den Fahrer erledigt.

Wird der Verstoß abgestritten, klärt notfalls ein Richter ob der Fahrer den Verstoß so wie in der Anzeige angegeben begangen hat oder nicht.

Du wirst dann als Zeuge vor Gericht erscheinen und wirst dann zu dem Vorfall vernommen. 

Noch ein Hinweis. Ich habe den Tatbestand mit Behinderung rausgesucht, denn ich denke sonst würdest Du die Frage hier nicht stellen, wenn er Dich nicht behindert hätte. Aber ohne Behinderung kein Verwarnungsgeld vorgesehen, bzw. wenn er Dich irritiert hätte, wären 10,- Euro fällig.

Schöne Grüße
TheGrow

3 Monate bei einer Anzeige würde es viel schneller laufen denke ich

@Bossplayer95

Wie schnell sowas läuft hängt in erster Linie davon ab, wie ausgelastet die bearbeitenden Dienststellen sind. Normalerwiese bekommt man recht schnell Post.

Die Selbe Frage hatte Ich doch gestern schon gesehen. Naja. Wenn nichts passiert ist, wird auch keine Anzeige wegen solchen Lappalien aufgenommen. Dann würde Aussage gegen Aussage stehen. Was soll das dann bewirken. Es geht ja nicht um eine Straftat, sondern maximal um eine Ordnungswidrigkeit.

Dann würde Aussage gegen Aussage stehen.

Dann steht nicht gleichgewichtige Aussage gegen Aussage, sondern:

auf der einen Seite steht er Zeuge, der bei falscher Verdächtigung eine Straftat nach folgender Rechtsgrundlage begeht:


§ 164 StGB - Falsche Verdächtigung 

(1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


auf der anderen Seite steht der Betroffene in einem Bußgeldverfahren, der natürlich ein berechtigtes Interesse an der Einstellung des Verfahrens hat und zudem sich auch nicht strafbar macht, wenn er lügt. 

Recht schnell, jedoch wird er nur einen Anruf bekommen in dem die Person zum Vorfall gefragt wird und das wars dann wahrscheinlich auch. Ich selbst habe schon einen solchen Anruf bekommen in dem ich gefragt wurde ob es stimmt, einfach gesagt ich kann mich nicht genau entsinnen was vorgefallen sein soll usw. und dann kam nichts mehr. Solange nichts passiert ist und du keinen Zeugen hast geht die Anzeige nur ins Leere und die Polizei hat unnötige Arbeit.

Einen Anruf wie soll das gehen wo kriegen die denn die Nummer her ?

@Bossplayer95

Du wirst ja wohl das Kennzeichen angeben bei der Anzeige oder?

gar nicht... es könnte sich bei deiner Aussage ja um einen reinen Willkürakt handeln.....

Also muss man Zeugen haben ?

@Chumacera

Und eine Chance, was zu erreichen, hast du eigentlich nur, wenn eine schwerwiegende Gefährdung vorlag oder Schaden entstanden ist.

@Chumacera

Ich glaube ihr verkennt die Lage.

Auf der einen Seite steht Anzeigende der zugleich Zeuge im Bußgeldverfahren ist, der bei falscher Verdächtigung eine Straftat nach folgender Rechtsgrundlage begeht:


§ 164 StGB - Falsche Verdächtigung 

(1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


auf der anderen Seite steht der Betroffene in einem Bußgeldverfahren, der natürlich ein berechtigtes Interesse an der Einstellung des Verfahrens hat und zudem sich auch nicht strafbar macht, wenn er lügt.

Schaut Euch doch nur mal den Fall von Horst-Werner Nilges an:

https://de.wikipedia.org/wiki/Horst-Werner_Nilges

Der hat insgesamt 41.000 Anzeigen erstattet und alle wurden zur Freude des Ordnungsamtes und der Betroffenen bearbeitet.

Wobei man natürlich sagen muss, dass Jemand wie Horst-Werner Nilges  ein fehlendes Rechtsverständnis unterstellen darf, wenn man sieht, dass er sogar Rettungshubschreiber im Rettungseinsatz wegen Falschparkens beanzeigt hat.

@TheGrow

Was ist denn das für ein krasser Typ, der hat wohl wirklich nichts zu tun!

Der bekommt keine Post. Ohne beweissichere Zeugenaussage tut sich da nada, njente, no, nichts.