Was droht mir bei eBay Kleinanzeigen Betrug?

3 Antworten

nur mal kurz als Erinnerung:

man kann von deiner Frage einen screenshot anfertigen. Diesen kann man dazu nutzen eine Anzeige wegen Betrugs bei einer Staatsanwaltschaft zu benutzen.

Gutefrage.net ist bei einer Straftat verpflichtet den Namen des Nutzers zu nennen (oder IP Adresse).


§ 263 StGB Betrug

Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer den Betrug als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.

Du hast den falschen Absatz erwischt (Abs. 5), bandenmäßiges Handeln sehe ich hier allerdings nicht.

Abs. 1 oder Abs. 3 (wenn man dem TE Gewärbsmäßigkeit unsterstellt) würden passen.

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(3) 1In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. 2Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter 1. gewerbsmäßig [...] handelt, [...]

@asdundab

ich hätte auch den gesamten Text kopieren können aber ich glaube das wesentliche steht dort....es ist kein Kavaliersdelikt.

Das ist nicht das Wesentliche! Das Wesentliche ist Abs. 1. Der oben zitierte Absatz 5 bezieht sich nur auf bandenmäßiges Handeln, das hier nach Beschreibung des TEs nicht vorliegt.

Bleiben wir also erstmal beim Strafmaß von Geldstrafe bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe.

Wenn du erwachsen bist, beträgt der Strafrahmen Geldstrafe in angemessener Höhe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren (falls du Ersttäter bist und bei den eher geringen Schadenssummen, würde ich eine angemessene Geldstrafe erwarten).

Die IP-Adresse wird mehrere Monate gespeichert. Bei 5 Taten halte ich die Wahrscheinlichkeit für hoch, dass dich wenigstens einer anzeigt. Wenn du dich wirklich dafür schämst, kannst du dich freiwillig bei der Polizei melden und damit höchstwahrscheinlich die Strafe mildern.

VDS wird nochnicht umgesetzt. Somit ist mit einer Speicherung der IP von um die 7 Tage wahrscheinlich.

Solltest du dich wirklich dafür schämen, drohen dir hoffentlich schlaflose Nächte, Übelkeit, Magengeschwüre und eines Tages vielleicht die gleiche Erfahrung, wie es ist, betrogen zu werden.

Das Karma wird dich irgendwann dafür besuchen. ;-)