Wie lange darf ein Taxifahrer den Motor laufen lassen während er auf einen Fahrgast wartet ?

3 Antworten

Der Hinweis auf § 30 StVO ist zwar richtig, aber.....

Das Laufenlassen des Taxidieselmotors auf einige Minuten, um das Fahrzeug zu heizen auf dem Taxenstandplatz mit erheblichem Lärm verletzt § 30 nicht. (Bay VRS 63, 219, Fra VM 77, 19)

Jetzt können wir nur darüber diskutieren, was bedeutet einige Minuten, ansonsten begeht der Taxifahrer keinen Verstoß nach § 30 StVO.

Allerdings gibt es doch eine Möglichkeit zu ahnden, aber nur, sofern die jeweilige Gemeinde/Stadt hierzu eine Rechtsverordnung (Taxenordnung) erlassen hat. z.B. steht im Freiburger Stadtrecht in § 3 Abs. 5, :"Das Laufenlassen der Motoren der Taxen während der Wartezeiten ist untersagt". Dann liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die nach dem Personenbeförderungsrecht,  § 61 (1) Nr. 4 PBefG, geahndet werden kann (Bußgeldandrohung bis 10.000 EURO).

Viele Städte haben diese Möglichkeit allerdings in ihren Rechtsverordnungen gestrichen, da die Rechtsprechung (siehe oben) das Laufenlassen des Motors zulässt.

Wenn er wartet - überhaupt nicht.

Siehe §30 StVO:

(1) Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen.

Kuestenflieger  08.12.2015, 19:51

das haben die an der uni nicht gehört !

claushilbig  09.12.2015, 11:58

Bei der Antwort "überhaupt nicht" ignorierst Du aber geflissentlich solche Worte wie "unnötig" und "vermeidbar" ;-).

Wenn z. B. keine Standheizung vorhanden ist, könnte es bei den derzeitigen Außentemperaturen dem Fahrer beim Warten ziemlich schnell ziemlich kalt werden, dann wäre Laufenlassen des Motors weder unnötig noch vermeidbar und damit auf jeden Fall zulässig.

Und auch allgemein - also auch im Sommer ;-) - ist das ein Gummi-Paragraf, weil die Begriffe "unnötig / vermeidbar / übermäßig" immer Auslegungssache sind.

Solange bis einer einsteigt :D