Verkehrsunfall: Plötzlich Aussage vor Polizei zurückgezogen; nun Aussage gegen Aussage

5 Antworten

Geh zum Anwalt! Die Polizei war nicht bei dem Unfall dabei, kann also über Schuld oder Nichtschuld überhaupt nichts aussagen. Ist auch nicht Aufgabe der Polizei, die Schuldigen eines Verkehrsunfalls festzustellen.

Selbstverständlich trägt die Schuld an einem solchen Unfall grundsätzlich allein derjenige, der das Rotlicht missachtet hat. Wenn jedoch auch vor Gericht nicht mehr geklärt werden kann, wer Grün und wer Rot hatte, dann bleibt dem Richter nichts anderes übrig, als eine Haftungsquote von 50 : 50 festzusetzen.

So hat z.B. auch das LG Köln entschieden (Aktenzeichen: 22 O 737/01, 02.09.2003)

Eine Haftungsquote von 50 % bedeutet: Jeder beteiligte Fahrzeughalter (bzw. dessen Versicherung) muss dem jeweils anderen 50 % des erlittenen Schadens ersetzen.

So etwas freut natürlich die beteiligten Versicherungen, weil sie nun die Verträge beider Fahrzeuge belasten und deren jeweiligen Schadensfreiheitsrabatt verringern können.

Rechtsanwalt ist bereits eingeschaltet. Reagiere gerade bisschen verzweifelt, weil ich nicht verarscht werden will. Polizei hat den Hergang dokumentiert.

Also muss ich doch letztendlich draufzahlen. So was Ärgerliches!

Recht haben ist einfach, jedoch Recht bekommen ziemlich schwierig ohne Zeugen :/

Die Polizei wird den Hergang ja aufgeschrieben haben. Lass das die Anwälte regeln.