Darf ein Taxi mich anzeigen, weil ich auf Taxiparkplatz 5 Minuten gehalten habe?

7 Antworten

Natürlich darf der Dich anzeigen: Du hast ja schließlich im absoluten Halteverbot nicht nur gehalten, sondern sogar geparkt (StVO §12(2): "Wer ... länger als 3 Minuten hält, der parkt")!

(StVO, Anlage 2, Erläuterung zu Zeichen 229: "Wer ein Fahrzeug führt, darf an Taxiständen nicht halten, ausgenommen sind für die Fahrgastbeförderung bereitgehaltene Taxen." - Taxistände sind also noch stärker beschränkt als Bushaltestellen!)

Beleidigen "darf" er Dich natürlich nicht - aber wie reagierst Du, wenn Dir jemand Deine Arbeit nicht nur unnötig erschwert, sondern dabei auch noch gegen geltendes Recht verstößt? - Begeistern würde Dich das sicher nicht ...

Ja das darf er.
Du kannst auch gegen ihn Anzeige erstatten, da er dich beleidigt hat. ..

5 min sind PARKEN im ABSOLUTEN HALTEverbot - in Tateinheit mit Behinderung (nämlich der Berufsausübung - das kann so weit gehen, dass der Taxifahrer eine Funkfahrt nicht annehmen kann, weil er nicht am Halteplatz steht, der ja gerade blockiert ist). Eine Strafanzeige wg. Parken mit Behinderung im absoluten Halteverbot ist also berechtigt! - Was ein Taxifahrer sicher auch anders vermitteln kann als mit 'Beleidigungen' - doch ist auch nachvollziehbar, dass ird´gendwann 'die Hutschnur platzt', wenn dauernd solche Halteplatzblockaden passieren ..

Dazu muss gesagt sein, dass neben mir noch zwei freie Taxiparkplätze waren, also eine Funkfahrt wurde dadurch nicht behindert.

in Tateinheit mit Behinderung

Eine Strafanzeige wg. Parken mit Behinderung....

Meine Herren, gebt mir einen Eimer! Was man hier manchmal lesen muss, lässt einem im Strahl erbrechen!

Du liest dich wie ein Azubi der bei Reichsdeutschen anlernt! Wie kann man nur so einen Müll schreiben?!

@ParagrafenChef

Was hat das mit "Reichsdeutschen" (wer auch immer das Deiner Meinung nach sein soll) zu tun?

Ein Taxi darf und kann dich nicht anzeigen. Hat er nur im scharfen Ton gesagt was Sache ist oder dich richtig beleidigt?!

Er kann eine Anzeige stellen. Wegen einer Ordnungswidrigkeit. Du standest bewusst auf einen Taxiparkplatz und fragst jetzt hier ernsthaft, ob sich ein Taxifahrer darüber aufregen und dich dafür anzeigen darf?!

Warst du lange nicht beim Arzt oder was ist nicht in Ordnung?! Wenn er dich richtig beleidigt hat, so kannst du ihn nach § 185 StGB anzeigen. Ansonsten solltest du "etwas" klar kommen!

beleidigen darf er nicht...

Aber anzeigen schon wenn da ne tafel steht, oder der parkplatz mit "taxi" markiert ist darfst du dich da weder draufstellen noch halten, oder parken also verboten...

Sollte dort keine kennzeichnung sein darfst du dich hinstellen. und ja es gibt säcke die es nicht akzeptieren und gleich anzeigen müssen..

nette erwischt man heutzutage kaum mehr.

Sowie polizeikontrolle erste hilfe abgelaufen.

einige verstehens und sagen beim nächsten mal hast aber neues. oder einige knöpfen dir gleich mal 40€ abb