Wie lange bis ich mein Geld nach diebstahl zurück bekomme?
3 teenager sind am Samstag mit meinem Rucksack weggerannt. Ich habe es bei der Polizei gemeldet und die wissen schon den vollen namen von einem der jungs seit Samstag. Ein paar sachen habe ivh wieder da die jungs mein Rucksack z.b auf einem Spielplatz liegen lassen haben und meine brieftasche heute im Briefkasten lag (ohne mein Geld natürlich). Ich will meine Sachen zurück haben da ich sie ohne mein geld nicht ein mal kurzzeitig ersetzen kann. Weiß jemand wann ich alles endlich wieder bekomme? Die sollten die Jungs doch mittlerweile schon bekommen haben.
7 Antworten
Grundsätzlich beschafft die Polizei dein Geld nicht wieder, es sei denn es wird in der gestohlenen Stückelung genau so sichergestellt.
Du hast aber die Möglichkeit nach einer Justizentscheidung das Geld zurück zu bekommen. Jugendlichen wird vom Gericht oftmals Schadenswiedergutmachung auferlegt, im Gegenzug gibt es 'nur' einen kleinen Schlag hinter die sprichwörtlichen Löffel. Es sieht also nicht schlecht aus mit deinem Geld, es wird halt nur etwas dauern.
Die Polizei und auch ein strafrechtliches Urteil beschafft dir dein Geld - oder andere Sachen - nicht wieder. Dafür musst du vor ein Zivilgericht.
Das jetzige Verfahren sorgt nur dafür, dass die Täter für ihre Straftaten ihre Strafe bekommen. Mehr nicht.
Gruß S.
Bezüglich des Geldes würde ich die Tatverdächtigen mit Hinweis auf rechtliche Schritte auffordern, den geschuldeten Betrag sofort zu erstatten. Wenn sie es nicht tun, müsstest du dich bei einem Anwalt beraten lassen, ob man das schon jetzt einklagen kann oder warten muss, bis die Schuld festgestellt ist. Dann entsprechend erst nach Verurteilung das Geld einklagen.
Selbst wenn die Diebe gefasst werden, bekommst du dein Geld trotzdem nicht zurück. Dazu müsstest du sie dann zivilrechtlich verklagen.
Deine Hausratversicherung würde leisten, wenn sie dich BERAUBT hätten.
Die Hausratversicherung umfasst Eibruchdiebstahl und BERAUBUNG. Wurde der Rucksack unter Androhung von Gewalt "geraubt", ist er Gegenstand der Hausratversicherung. EINFACHER Diebstahl ist NICHT versichert.
ja klar, aber wie gesagt würde ich nicht davon ausgehen dass es bei ihm zuhause passiert ist, sondern irgendwo draußen oder z.B. in einer Bahn. Die Hausrat zahlt ja nur wenn es auf dem eigenen Grundstück passiert, und die Hausrat eines dritten würde vermutlich auch nicht zahlen
Erstens weißt du nicht, ob die Jungs schon gefasst sind. Zweitens kommt dann erstmal eine Gerichtsverhandlung und drittens kommt es noch darauf an ob das Geld überhaupt noch da ist.
Welche Hausratsversicherung? Ich denke ja mal dass der Rucksack nicht zuhause geraubt wird und die einer dritten Partei wird glaube ich kaum zahlen. Ich würde jetzt tippen das ist in einer Bahn passiert?