Ex Anzeige (gegenseitig)?

5 Antworten

Naja, also Diebstahl ist es schonmal nicht, wenn es wirklich DEINE Sachen sind. Das müsstest du halt nachweisen, worin eher das Problem liegt, aber wenn er dir den Fernseher wirksam geschenkt hat, dann ist das deiner. Geschenke kann man, auch bei Trennung, nicht einfach so zurücknehmen.

Einbruch als solcher ist halt fraglich, da kommt es drauf an ob du z.B. im Mietvertrag stehst und dementsprechend berechtigt bist die Wohnung (mit ihm) zu benutzen.

Ansonsten kannst du natürlich auch immer eine Anzeige wegen Drogenhandels bei der Polizei anbringen. Da kannst du dann auch gerne alles auspacken was irgendwie möglich ist.

Ob und inwiefern die ganzen Sachen nun erfolgsversprechend sind ist eine andere Sache. Da kommt viel auch auf die Beweisbarkeit als solche an.

Soweit ich weiß kannst du, wenn du Grundsicherung beziehst (AlG 2) dich entweder bei dem Amtsgericht deiner Stadt kostenlos juristisch beraten lassen, oder von dort einen Beratungsschein für einen Rechtsanwalt deiner Wahl beziehen. Weitere Informationen kannst du auch vom Jobcenter, bzw online erhalten.

Als Arbeitnehmerin musst du natürlich dafür selbst aufkommen - nur so als Hinweis, für den Fall.

Es gibt auch juristisch Online Beratungen, wo du für eine Erstberatung je nach Fall zwischen 10 - 50€ zahlen kannst.

Ja, ihr könnt euch gegenseitig anzeigen. Wobei seine Anzeige gegen dich wesentlich erfolgversprechender ist.

Weil...?

@MelinaxX98

Weil ER sehr gute Beweise hat - im Gegensatz zu dir...

Wer steht im Mietvertrag, was habt ihr bezüglich des Zutritts zur Wohnung vereinbart, warum hast du noch einen Schlüssel?

Irgendwie komisch. Hatten wir vor ein paar Tagen nicht erst die gleiche Frage, nur von der anderen Seite?

Ehrlich? Ich wusste nicht dass er dieses Portal auch nutzt. Weißt du noch wie die Frage war?