Mir wurde Diebstahl angehängt, kann mir jemand helfen?
Vor ein paar Tagen zu der Zeit, in der die Silvester Sachen verkauft wurden, bin ich mit einem Kumpel ein bisschen einkaufen gegangen. Nach einigen Einkäufen hatten wir schon unsere Rucksäcke einigermaßen gefüllt. Ebenfalls mit Böllern ab 18, weil wir jemanden Gefragt hatten, ob er sie uns kauft. Die Rechnung hat der Typ allerdings nicht angenommen. Dann kam uns die dämliche Idee, eine kleine Packung(3€) ein zu stecken, da sie ab 18 war. Anschließend erwartete uns ein Arbeiter an dem Ausgang und stellte uns eine Strafanzeige aus, in dem beschrieben wird, dass er gesehen hat, dass wir den ganzen Inhalt des Rucksäckes gestohlen haben aus diesem Laden und dann wurde aus 3€ Diebstahl auf einmal 21€ Diebstahl für beide. Er hat keinerlei Beweise dazu und die Artikelnummer wollte er auch nicht scannen oder die Artikel, die wir im Rucksack hatten nach zu zählen. Das hätte er alles machen können aber sein einziger Beweis ist, dass der Inhalt von unserem Rucksack das gleiche Sortiment hat wie der Laden, nur ist das Ding, dass jeder Laden dort das gleiche Sortiment hat. Aldi, Lidl, edeka... Das ist das erste Mal passiert und wir beide sind 14 kann mir da jemand Gesetzlich aushelfen? Ach ja und vor dem Diebstahl befanden sich eine aufgerissene Packung mit böllern, die wir vor schon explodieren lassen haben und ein paar gekaufte schockoriegel, wo schon einer gegessen wurde und das würde uns trotzdem angehängt!?
9 Antworten
nun. Zuallerstmal hast du gestohlen. Das heißt du hast dich strafbar gemacht. Du kannst wenn die Anzeige kommt Einspruch einlegen und anwaltlich dann sogar belegen dass es eben nicht die Sachen sind die gestohlen wurden weil sie ja wenn man den code scannt nicht aus diesem laden kommen. Ich denke mal dass die Tasche (beweismittel) gesichert wurde.
das Personal hat es an dem Tag abgezogen
Unsinn! Gegen einen Strafbefehl, einen Bußgeldbescheid o.ä. kann man Einspruch einlegen. Gegen eine Anzeige nicht.
Ganz egal, was in einem anderen Laienforum behauptet wird.
Hallo.
Kann auch sein das euch einer Bange macht .
Mit Gruß
Bley 1914
Ihr seid 14? Damit seid ihr schuldfähig, ihr könnt nach Jugendstrafrecht verurteilt werden. Das wird aber nicht passieren, denn mit größter Wahrscheinlichkeit werden die Ermittlungen auf Diebstahl wegen Geringfügigkeit und mangels öffentlichem Interesse eingestellt.
Was euch aber nicht erspart bleibt ist ein Gespräch mit den Eltern, womöglich im Beisein eines Mitarbeiters vom Jugendamt.
Wenn das in Zukunft öfter passiert, rückt ihr immer mehr in den Fokus der Ermittlungsbehörden und irgendwann hat dann mal ein Staatsanwalt die Nase voll, und gibt euch einen mit. Wenn das dann immer noch nicht reicht, und ihr vor Gericht abgeurteilt werdet, rutscht ihr ganz tief auf die unterste Stufe der Gesellschaft ab.
Ob 3 oder 21€ spielt keine Rolle.
Naja, das heißt ob du 3 Euro oder 20 bezahlen musst, ist dir egal? Bist du so wohlhabend?
naja also der Unterschied von 17 euro ist eher nich soviel.
Wir reden hier von der Höhe der Schadenssumme...
Hand ab. Geklaut ist geklaut.
Es muss dir nachgewiesen werden, dass die Sachen aus dem Laden stammen! Das musst nicht du, sondern der Typ/Laden nachweisen! Bleibe bei deiner Behauptung. Noch besser, wenn du die Kassenzettel hast!
Wie legt man Einspruch gegen eine Anzeige ein?