Darf ich im Supermarkt meinen Einkauf im Rucksack verstauen?

7 Antworten

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Bereits das Verstauen der Sachen in einem geschlossenen Behältnis, also z.B. einem Rucksack, bricht fremden Gewahrsam und begründet neuen Gewahrsam (Stichwort: Gewahrsamsenklave). Teile der juristischen Literatur bejahen an dieser Stelle bereits den vollendeten Diebstahl.

In diesem Fall kann ich mir nicht vorstellen, dass der Staatsanwalt die Sache weiter verfolgt, da sich beim Verlassen des Geschäfts nichts im Rucksack befand. Ich würde also ganz stark davon ausgehen, dass das Verfahren in Kürze eingestellt wird.

Man darf keine Waren in seine Taschen, Rucksäcke usw. stecken. Das nennt sich Gewahrsamsbruch gilt als versuchter Diebstahl. Denn an Waren die du in deiner Tasche hast kommt der Eigentümer nicht mehr heran, weil er nicht an und in deine Tasche darf. Ob du einen Sack Kartoffeln in den Rucksack steckst oder eine Flasche Wodka in die Jackentasche, es ist das gleiche Vergehen.

Im Grunde wäre hier somit eine Anzeige wegen versuchten Diebstahls vollkommen korrekt. Allerdings besteht (für den Detektiv) hier das Problem, dass zu dem Zeitpunkt wo er deinen Bruder ansprach der Rucksack leer war. Um einen versuchten Diebstahl anzeigen zu können, hätte er ihn noch mit Ware im Rucksack ansprechen müssen. Denn da dein Bruder schon vorher, ganz von alleine die Sachen wieder ausgepackt hat, könnte hier der §24 Abs. 1 StGB zur Anwendung kommen:

Wegen Versuchs wird nicht bestraft, wer freiwillig die weitere Ausführung der Tat aufgibt oder deren Vollendung verhindert. Wird die Tat ohne Zutun des Zurücktretenden nicht vollendet, so wird er straflos, wenn er sich freiwillig und ernsthaft bemüht, die Vollendung zu verhindern.

Wenn dein Bruder nicht bereits in der Vergangenheit mit dem Gesetz in Konflikt geraten ist, denke ich, dass das Verfahren ohnehin eingestellt werden würde.

Da wird er wohl bemerkt haben, dass er beobachtet wird. Er wird ja auch nur wegen versuchten Diebstahls angezeigt.

Versuchter Diebstahl? Wie will man das begründen?

Solange er nichts durchgeschmuggelt hat, kann ihm nichts passieren.

Ich sehe hier oft Leute, die ihre Sachen in eine Einkaufstasche legen und diese ma Band auspacken.

"Durchgeschmuggelt" wäre ein vollendeter Diebstahl. Für einen versuchten genügt die Ware in der Tasche.

@Cokedose

Da war doch aber nix mehr drin - also auch kein versuchter Diebstahl.

@beangato

Das wird auch sein Glück sein, dass da vermutlich nichts weiter bei rauskommen wird. Wäre er hingegen schon eher angesprochen worden, noch mit Ware, hätte die Sache schon wieder anders ausgesehen. Sobald eine Ware in einer Tasche landet erfüllt es den Straftatbestand des versuchten Diebstahls (Gewahrsamsbruch).

@Cokedose

Mhm...

Aber wer seine Tasche nutzt, nicht verschließt und an der Kasse entleert vorzeigt, wird auch in diesem Fall selten Probleme bekommen.

http://www.ksta.de/ratgeber/was-darf-ich-eigentlich---das-ist-im-supermarkt-verboten-1140246

Bei uns kaufen viele ältere Menschen ein, die mit Rollator unterwegs sind und die Sachen, die sie kaufen wollen, in eine angehängte Tasche legen. Diese müssten dann auch des versuchten Diebstahls bezichtigt werden.

Man kanns auch übertreiben.

@beangato

Genau deshalb wird oftmals auch toleriert oder drüber hinweggeschaut, weil die Läden auch wissen, dass i.d.R. keine bösen Absichten und dem Großteil der Bevölkerung die rechtliche Sachlage gar nicht bewusst ist, bzw. eben vor allem die älteren Menschen es noch von früher her gar nicht anders kennen.

In der Realität sind deshalb Anzeigen wegen versuchten Diebstahls auch vergleichsweise selten, weil wo das Personal vorhanden ist wartet man dann eher darauf dass der DS vollendet wird.

Aber wenn jemand Waren in einen Rucksack packt obwohl er einen Einkaufswagen vor sich her schiebt, der muss sich nicht wundern wenn das äußerst verdächtig wirkt. In dem hier geschilderten Fall wird der Detektiv das Auspacken einfach nicht mehr mitbekommen haben, weil er sich in dieser Zeit schon am Ausgang postiert haben wird.

Du darfst sie in den Rucksack packen genau so wir in einer Plastik oder stofftüte und wenn er sie auch zurückgelegen hat dann kann nichts passieren

Das ist falsch.

nein ist es nicht es gibt keine gesetzlich festgegebenen "regeln" dass Mann keinen Rucksack tragen darf ausser das Hausrecht des Besitzers das wenn er es verlangt keine Rucksäcke mit in den laden genommen werden dürfen dann sind sie untersagt.