Hute kam Brief von Polizei “ Schriftliche Äußerung im Strafverfahren.Sie werden beschuldigt versucht zu haben, Bekleidung aus abgesttelten Sacken zu entwenden?
Bitte um Eure Hilfe. Ich bin eine Putzfrau .habe nie mit Polizei zu tun. Heute bekam einen Brief von Polizei “ Schriftliche Äußerung im Strafverfahren“ Sie werden beschuldigt, am 22.Mai um 14.30 versucht zu haben, Bekleidung aus vor einem Sammelbehälter abgestellten Säcken zu entwenden“Ich wusste es nicht und habe keine Sachen genommen. Was soll ich schriftlich äußern? Ich war vorbei mit Rad gefahren, habe die Säcke gesehen, die Sachen lagen auf die Erde rum und ich habe sie versucht in Container reinzuwerfen. Aber er war voll und die Sachen fallen wieder runter. Das hat jemand aus Fenster gesehen und Polizei informiert. Ich habe selbst keine Sachen genommen und wusste nicht, dass es eine Straftat ist, die Sachen anzutasten. Sie müssen weiter so im Schmutz liegen, und das ist nicht meine Sache. Ich müsste einfach vorbei weiter fahren, Egal was mit Sachen passiert. Wann ich zurück f in eine St fuhr, wurde ich von Polizei angehalten. Ich dachte, dass ich nicht richtig Rad fahre, Aber das war nicht. Sie haben meinen Rucksack und meine Tasche geprüft, keine Sachen gefunden außer Lebensmittel und wollte mein Pass sehen. Es war zuhause. Dann waren sie bei mir zuhause.. . Das ist erstes Mal dass ich was mit Polizei habe. Für einen Rechtsanwalt habe ich zu wenig Geld oder muss in Arbeitsamt gehen als niedriger verdienste.Aber ich schäme mich. Es war nicht passiert, ich habe keine Sachen genommen und trotzden hab jetzt mit Polizei zu tun.Erstes Mal im Leben Was soll ich schriftlich äußern? Dass ich es nicht gewusst hatte. Ich hatte keine Ahnung, dass es verboten ist.
3 Antworten
Nur, weil du ein Aussageverweigerungsrecht hast, heißt das nicht, dass du davon Gebrauch machen musst. Jede Geschichte hat 2 Seiten. Es ist sicher nicht unvorteilhaft, deine Version zu schildern, sonst hat man nur die des Mitteilers.
Schreib es ruhig so, wie du es hier geschildert hast, das ist dein gutes Recht. Dann sieht der polizeiliche Sachverhalt so aus: "A sagt, B hat das augenscheinlich gemacht oder zumindest versucht. B sagt, sie hat nur aufräumen wollen, weil es schade um die Sachen ist. Keine Zeugen, bei B nichts gefunden, B nicht vorbestraft."
Der Staatsanwalt liest das und wird das mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit schulterzuckend einstellen.
Bietet sich bei manchem Sachverhalt vllt an, aber nicht pauschal und grundsätzlich. Manchmal kann so ein Missverständnis oder Sachverhalt ganz einfach geklärt werden.
Außerdem kann sie sich ja auch keinen Anwalt leisten.
Hallo,
Also ich rate dir dich nicht zu äußern.
Erstens hast du ein Schweigerecht, d.h. du musst zu keiner Vernehmung gehen die durch die Polizei verschickt wird (bei Gericht/StA schon) und zweitens brauchst du keine Angst haben, da das ganze mit sehr sehr hoher wahrscheinlichkeit eingestellt wird. Schon aus Beweismangel (wenn man bei dir nichts gefunden hat ist das ein Indiz dafür). Es gilt nämlich dir muss zweifelsohne nachgewiesen werden dass du das getan hast. Du musst nicht deine Unschuld beweisen.
Außerdem sind die Gerichte in DE extrem ausgelastet, sodass es einen Paragraphen gibt dass Anzeigen wegen "fehlendem öffentlichem Interesse" bzw "aus Geringfügigkeit" eingestellt werden können (und das werden Sie in 99% der Fälle).
Wenn du also nicht vorbestraft bist wird da nichts zu kommen. Mache aber keine Aussage, da kannst du dich schnell verplappern da die Polizisten deine Worte meist umdrehen ..
Danke für die schnelle Antwort. Ja. ich bin Gott sei Dank
noch nicht vorbestraft. Einen schönen Abend noch und Alles Gute wünsche ich Ihnen!
Genau der richtige Rat. Sich in dem Falle nicht zur Sache äußern.
Alles gut. Es passiert nichts
Sollte man aber, zumindest so lange der eigene Strafverteidiger nichts anderes rät.