Hute kam Brief von Polizei “ Schriftliche Äußerung im Strafverfahren.Sie werden beschuldigt versucht zu haben, Bekleidung aus abgesttelten Sacken zu entwenden?

3 Antworten

Nur, weil du ein Aussageverweigerungsrecht hast, heißt das nicht, dass du davon Gebrauch machen musst. Jede Geschichte hat 2 Seiten. Es ist sicher nicht unvorteilhaft, deine Version zu schildern, sonst hat man nur die des Mitteilers.

Schreib es ruhig so, wie du es hier geschildert hast, das ist dein gutes Recht. Dann sieht der polizeiliche Sachverhalt so aus: "A sagt, B hat das augenscheinlich gemacht oder zumindest versucht. B sagt, sie hat nur aufräumen wollen, weil es schade um die Sachen ist. Keine Zeugen, bei B nichts gefunden, B nicht vorbestraft."

Der Staatsanwalt liest das und wird das mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit schulterzuckend einstellen.

kevin1905  16.06.2017, 02:05

Nur, weil du ein Aussageverweigerungsrecht hast, heißt das nicht, dass du davon Gebrauch machen musst.

Sollte man aber, zumindest so lange der eigene Strafverteidiger nichts anderes rät.

Yaago  16.06.2017, 08:35
@kevin1905

Bietet sich bei manchem Sachverhalt vllt an, aber nicht pauschal und grundsätzlich. Manchmal kann so ein Missverständnis oder Sachverhalt ganz einfach geklärt werden.

Außerdem kann sie sich ja auch keinen Anwalt leisten. 

Hallo,

Also ich rate dir dich nicht zu äußern.
Erstens hast du ein Schweigerecht, d.h. du musst zu keiner Vernehmung gehen die durch die Polizei verschickt wird (bei Gericht/StA schon) und zweitens brauchst du keine Angst haben, da das ganze mit sehr sehr hoher wahrscheinlichkeit eingestellt wird. Schon aus Beweismangel (wenn man bei dir nichts gefunden hat ist das ein Indiz dafür). Es gilt nämlich dir muss zweifelsohne nachgewiesen werden dass du das getan hast. Du musst nicht deine Unschuld beweisen.

Außerdem sind die Gerichte in DE extrem ausgelastet, sodass es einen Paragraphen gibt dass Anzeigen wegen "fehlendem öffentlichem Interesse" bzw "aus Geringfügigkeit" eingestellt werden können (und das werden Sie in 99% der Fälle).

Wenn du also nicht vorbestraft bist wird da nichts zu kommen. Mache aber keine Aussage, da kannst du dich schnell verplappern da die Polizisten deine Worte meist umdrehen ..

helena555hel 
Fragesteller
 15.06.2017, 21:21

Danke für die schnelle Antwort. Ja. ich bin Gott sei Dank
noch nicht vorbestraft. Einen schönen Abend noch  und Alles Gute wünsche ich Ihnen!

Graupelz3591  15.06.2017, 22:02

Genau der richtige Rat. Sich in dem Falle nicht zur Sache äußern.

Alles gut. Es passiert nichts