Wie hoch ist ein Bußgeld bei Ruhestörung?

5 Antworten

Normalerweise ist es so, dass es erst eine Anzeige gibt, wenn die Polizisten ein zweites Mal anrücken müssen. Die wollen sich auch nicht unnötig Arbeit machen und sind froh, wenn sie nicht mehr gerufen werden müssen.

Falls sie doch eine Anzeige schreiben: Unzulässiger Lärm kann nach § 117 des Ordnungswidrigkeitengesetzes mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Die genaue Höhe hängt vom Einzelfall ab, also wie spät es war, wie laut die Musik war usw. Üblich bei einem Erstverstoß sind zwischen 50 und 100 Euro.

Schwer zu sagen könnte auf 150-200€ kommen.

Kann aber auch sein sie halten von der Anzeige ab weil wenn du gleich beim ersten mal reagiert hast und leiser gemacht hast wird bestimmt auch die Polizei deinen Nachbarn davon abraten. Oder haben diese was gegen dich LG.

Die Polizisten haben mir ja gesagt, dass die Nachbarn anzeige erstatten wollen - sie sehen also nicht davon ab. Ich weiß nicht mal welche Nachbarn das waren, aber ich hatte noch mit niemandem im Haus Ärger und ich wüsste nicht was sie gegen mich haben sollten. Verstehe einfach nicht, wieso sie nicht einfach bei mir geklingelt haben.

@pudelchaos

Die Polizisten haben mir ja gesagt, dass die Nachbarn anzeige erstatten wollen - sie sehen also nicht davon ab.

Die Anzeige haben die Nachbarn ja schon erstattet, indem sie die Polizei gerufen haben. Diese Anzeige gibt der Polizei lediglich Kenntnis über eine mögliche Ordnungswidrigkeit und ist nicht mehr als eine Anregung, den Sachverhalt zu überprüfen. Außerdem liegt es danach immer noch im Ermessen der Polizei bzw. der kommunalen Bußgeldstelle, ob sie die Ruhestörung ahnden will. Nur weil die Nachbarn das gerne hätten, sind die Behörden noch lang nicht dazu verpflichtet.

in der regel hast du dabei nichts zu erwarten, wenn es das erste mal ist.

Null...

Die Sache ist erledigt...

Es gibt keine feste Staffel dafür, in deinem Fall haben die Polizisten Alles getan ,was sie konnten.und durften.

Wenn du eins zahlen musst, dann 600 Euro. Im Wiederholungsfall 20 000 Euro und dann Erzwingungshaft bis 6Mon. Das aber nur, wenn ein Beschluss erwirkt wird.

Wo hast du denn diese völlig überzogenen Zahlen her? Nichts davon stimmt, siehe meine Antwort.

Erzwingungshaft darf nach § 96 OWiG wegen einer Geldbuße nicht länger als sechs Wochen und selbst wegen mehrerer Geldbußen nicht länger als drei Monate dauern. Schon mal was vom Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gehört?