Warum sind die Bußgelder für Ruhestörung so übertrieben hoch?

4 Antworten

Deinen Antworten nach hast du schon mal Bußgelder kassiert. Du hast daraus nichts gelernt, wie eine weitere Antwort offenbart.

Ja wie soll man dir dann bitte helfen, wenn du die einfachsten Regeln des Zusammenlebens nicht akzeptieren willst und sie weiterhin permanent ignorierst?

Zum Feiern gibt es ausreichend Orte, das muss nicht die eigene Wohnung sein.

Tellerwaermer 
Fragesteller
 11.06.2016, 01:02

Ich rede von so 2 bis 3 Feiern im Jahr (inkl. Silvester). Das zu tolerieren gehört zu den einfachsten Regeln des Zusammenlebens. Du verteidigst also Leuten die anderen keinen Spaß gönnen, weil sie selbst keinen haben? Und es ist ja auch nicht so dass sich meine ganze Nachbarschaft beschwert, sondern immer die selbe verbitterte Person. Für alle anderen scheint es sich also noch im Rahmen zu bewegen .... mit Missachtung der einfachsten Regeln des Zusammenlebens hat es also nichts zu tun.

Keine Sorge, so hoch wirds nicht.

Tellerwaermer 
Fragesteller
 11.06.2016, 00:00

Aber selbst 100 bis 300 Euro nur weil der Nachbar frustriert und enttäuscht von seinem eigenen Leben ist und deshalb Spaß daran hat anderen den Spaß zu vermiesen sind doch unangemessen.

AntwortMarkus  11.06.2016, 00:02
@Tellerwaermer

Einfach die Regeln einhalten,  dann klappt es mit den Nachbarn. 

Tellerwaermer 
Fragesteller
 11.06.2016, 00:11

Das ist keine Option. Dafür macht feiern zu viel Spaß. ^^ Ne, aber mal ehrlich, auf einen der am Freitag oder Samstag nix besseres zu tun hat als sich in Häme zu suhlen und sich daran zu ergötzen, anderen eins aus zu wischen nehme ich keine Rücksicht.

"Bis zu" bedeutet in der Regel eine minimale Strafe, oft nur eine mündliche Vewarnung.Die Höchsumme kommt praktisch nie vor, nur bei ...zigster Wiederholung und Bewusstem Vorsatz, um andere zu ärgern.

Aber Ruhestörung ist ein heikles Thema, weil Rücksichtnahme für viele zu einem Fremdwort geworden ist und sie nicht verstehen, wie andere unter lauter Musik oder Partylärm spät nachts leiden.

Es heißt ja "bis zu". Damit hat die Ordungsbehörde einen Ermessenspielraum, den sie nach den tatsächlichen Umständen ausübt. Das Maximalbußgeld wird wohl nur selten und bei besonders schwerwiegenden Verstößen verhängt.