Wie hoch ist die Strafe wenn ein Sunnite einen Aleviten als Kuffar beleidigt?

11 Antworten

Beleidigungen und deren Strafmaß sind weder an eine Religio oder Tatsangehörigkeit gebunden, noch an ein bestimmstes Wort oder eine Geste.

Beleidigung findet dort statt, wo sich jemand beleidigt fühlt. Da du hier gar nicht beleidigt wurdest, kannst du nichts tun. Beleidigungen sind ein Antragsdelikt.

Wenn dein Freund den anderen anzeigen will, kann er das tun. Er wird aber bereits auf der Wache den Hinweis bekommen, dass es wahrscheinlich eingestellt wird, weil es die Gerichte überlastet.

Sollte es doch zu einem Verfahren kommen, muss der Richter erstmal beschließen, dass die empfundene Beleidigung tatsächlich stattgefunden hat.

Entschädigungen aufgrund dieser eventuell festgestellten Beleidigung müssen ebenfalls zivilrechtlich geltend gemacht werden.

Von HIER bis DA wird es ggf teuer.

Gruß S.

Schätzchen, Du lebst in Deutschland?

Bei uns herrscht Meinungsfreiheit. Muss keinem Menschen gefallen. Religionsfreiheit hat den gleichen Rang. Muss auch keinem Menschen gefallen.

Wenn nun Zuwanderer, Gäste, sich einbilden, ihre Streitereien / Uneinigkeiten / Vorurteile oder sonstiges Zeug hier für den Missbrauch unseres Rechtsstaatsprinzips anwenden zu können

dann haben sie sich schlicht geschnitten. Ein deutscher Polizist muss nicht wissen, welche Bedeutung dieses Fremdwort hat. Ein deutscher Richter schon mal gar nicht. Ein deutscher Richter kann aber die Streithähne dahin zurück schicken wo sie hergekommen sind. Erklärt der Bundesgerichtshof.

So. Nun denkt von mir aus alle nach oder erlebt gerne die von mir genannten Konsequenzen.

Ich bin Deutscher, lebe in Deutschland. Also noch mal:
Ich MUSS dieses Wort nicht kennen.

In diesem Staat wird auch kein Mensch gezwungen, auf Geschwätz von wem auch immer einzugehen. Denn zum Streit gehören immer mindestens zwei.

Ich bin ebenfalls Deutscher. Beleidigungen von fundamentalen Muslimen ausgehen zeige ich aus Prinzip an. In meiner Schulzeit habe ich 3 muslimischen Mitschülern Sozialstunden und Verwarnungen eingebrockt. Ich will einfach nicht dass die sich alles erlauben können

@Kritik4Peace

Ich auch nicht. Anstatt zum Gericht zu gehen ziehe ich es vor, diesen Zellhaufen keine Aufmerksamkeit zu schenken.

Und wenn mir sowas nachläuft - was durchaus schon vorkam - dann versuche ich Einfluss zu nehmen, dass Muslime das Thema erledigen. Was mir schon gelang. Bei einem Lehrer dieser Religion, der nun andere Weisheiten lehrt, nämlich jene des Koran und nicht jene derer, die Spaltung brauchen.

Das Urteil des BGH ist unter Mietrecht zu finden. Warum soll diese Rechtsauffassung bei Rechtsbruch anderer Verfassungsrechte nicht angewandt werden?

Geld bekommt so ein Straftäter ersetzt. Kannst Du von ausgehen. Und Sozialstunden sind für die keine Strafe. Ebenso wenig wie unsere Gefängnisse.

@teafferman

Meine Hoffnung ist dass irgendwann genug für eine Abschiebung zusammen kommt

Komisch, wenn du in Deutschland leben solltest, solltest du auch eigentlich wissen, dass auch Gäste, Zuwanderer etc. das Recht haben, sich gegen eine Beleidigung zu wehren, auch wenn es dir nicht gefällt. Im Gesetz ist nicht explizit ausgewiesen, in welcher Sprache die Beleidigung gefallen sein muss oder wer sie verstanden haben muss. Entscheidend ist nur, ob die Beleidigung zwischen Opfer und Täter eindeutig war. Die Schwere der Beleidigung hat dann ein Gericht zu prüfen. Abgesehen davon solltest du mal an deinem herablassenden Ton arbeiten.

@Wildhawk

Dass in diesem Staat alle Menschen gleich sind vor dem Gesetz verteidige ich seit nun gut 55 Jahren aktiv und, wie an einem Beispiel dargelegt, erfolgreich.

Anstatt mich hier zu kritisieren nur um es besser wissen zu wollen darfst Du gerne über meine Ausführungen nachdenken. Könnte Dir durchaus gut zu Gesicht stehen.

Komisch, dass manche Muslime grundsätzlich als "Gäste" oder Zuwanderer bezeichnen.

Erstens ist ein Zuwanderer kein Gast, wenn er legal in Deutschland lebt, sondern ein legitimer Einwohner Deutschlands.

Zweitens sind nicht alle Muslime Zuwanderer oder Ausländer.

@Zicke52

Dein Beitrag ist am Thema vorbei. Dazu gehört aber eben ein gewisses Textverständnis. Der Rat, so zu handeln, stammt übrigens nicht von mir. Sondern von Muslimen mit Personalausweis. Inklusive dem Rat, von Gästen zu sprechen und zu schreiben. Aus Gründen, die einem Moslem geläufig sein dürfen.

Es gibt sehr viele Arten, den Missbrauch zu stärken. Unwille, eine Situation zu verstehen, ist eine der schlimmsten und für die Gesellschaft schädlichsten. Auch und gerade in Bezug auf friedlich hier schon lange lebende Menschen diesen Glaubens.

@teafferman

Am Thema vorbei?

Ja, das bist du, wenn du auf eine Frage, in der es um Sunniten und Aleviten geht, mit "Gästen" und "Zuwanderern" antwortest.

Ja, du solltest an deinem Textverständnis arbeiten. Das hast du schon richtig erkannt.

Kuffar ist Plural von Kafìr. Also eine einzelne Person ist immer nur Kafìr. Das Wort "Kafìr" kommt wahrscheinlich von dem hebräischen Wort "Kofèr", welches "Ungläubiger" bedeutet.

Das ist keine Beleidigung nach dem deutschen Strafrecht gemäß StGB § 185.

Wortwörtlich sagte er du elender Kuffar und baute sich dabei bedrohlich vor meinem Freund auf der etwa einen Kopf kleiner als er ist

@Kritik4Peace

Auch "elender" ist keine Beleidigung in dem sinne...

@Lacrimis92

Du hättest mal seine judenfeindlichen Sprüche hören sollen für die ich leider keine Zeugen auftreiben konnte so jemanden will ich in meinem Land nicht haben

@Kritik4Peace

Wenn es DEIN Land ist, kannst du ja vom Hausrecht Gebrauch machen :-)

Auch wenn hier einige das als Meinungsfreiheit bezeichnen: ist es nicht !

Beleidigung ist ein Straftatbestand. alledings gibt es da keinen "Bussgeldkatalog", der Richter muss im Einzelfall einschätzen, wie die Situation war, wie gross die Agressivität und die beledigende Absicht des Beleidigenden und wie sehr der Beleidigte in seinem Menschenrecht angegriffen wurde.

Schwerer Fall wäre also z.B. Wiederholt, bewusster Angriff auf persönlich geschätze Werte wie Religion, Familie ... dann kann Gefängnis drohen. In den meisten Fällen wird es auf Geldstrafe hinauslaufen, und die wird nach dem Einkommen bemessen.

§ 185 Beleidigung

Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Wahrscheinlich gar nichts.

Anzeigen wegen Beleidigungsdelikten werden sehr häufig von der Staatsanwaltschaft wegen mangeldem öffentlichem Interesse eingestellt.

Die Äußerung von radikalem Gedankengut ist auch nicht unbedingt strafbar, sondern fällt unter das Recht auf freie Meinungsäußerung.

Beleidigungsdelikte muss doch die Staatsanwaltschaft auch gar nicht strafrechtlich verfolgen, das kann man auch selber betreiben, ist nur aufwendiger. :-)

@atzef

Du meinst im Weg der Privatklage? Klar, Rechtsanwälte wollen ja auch leben.

@PatrickLassan

Eben! :-) Wobei hier vermutlich bei dem Ausdruck gar keine Beleidigung vorliegt...