Ist das eine Beleidigung: Ich empfinde sie als erbärmlich und lächerlich! Strafrecht

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Selbst wenn die Anzeige erstattet würde, wäre ein öffentliches Interesse mehr als unwahrscheinlich, was bedeutet,, dass eine Privatklage stattfinden müsste. Die wiederum muss am Wohnort des Täters, als in deiner Stadt stattfinden. Galueb mir, wegen so einem Kleinkram macht sich keiner die Mühe

Ja wenn dich diejenige Person anzeigt wegen Beleidigung,kanns sein das du was vom Staatanwalt bekommst.Wenn aber noch nie was war ,wenn du Glück hast wir es eingestellt.

stimmt inzwischen grenzwertig auch wenn man sich an die formulierung hält.

Es macht überhaupt keinen Unterschied, ob man die Worte "meiner Meinung nach" oder "ich empfinde" oder sonst irgendwas davor setzt. Das hat mit dem Grundrecht aus Art. 5 GG nichts zu tun.

Entscheidend ist, ob die Aussage geeignet ist, einen anderen zu beleidigen oder herabzuwürdigen .. und natürlich ob sich eine Person überhaupt beleidigt fühlt (natürlich auch ob die Staatsanwaltschaft und im Anschluss das Gericht dieser Auffassung folgen).

Ob man sich durch lächerlich und erbärmlich beleidigt fühlen muss, muss dann jeder selbst entscheiden..

das ist freie meinungsäusserung . Wenn du schreibst " meiner meinung nach, oder ich empfinde" dann kann dir normalerweise keiner was. Wenn du aber schreibst " sie sind, dann ist das was anderes. Ist halt immer gut wenn man nen zeugen hat. Ausserdem kommts eben auch immer drauf an wo sowas passiert. Wenn man das zu nem chef sagt, naja .......

war ein völlig fremder kunde eines internetportals.. (amazon)

@jannis31121993

hast du das gespeichert? Wenn ja, dann hast du ja den beweis. Wenn nicht, denke ich dass nichts passiert. Wenn eine anzeige gemacht wird dann kannst du dich ja auch äussern was und wie es war. Normalerweise sieht die staatanswaltschaft das eher so " mangeldes öffentliches interesse" und es wird fallen gelassen.

eben nicht!

Es macht überhaupt keinen Unterschied, ob man die Worte "meiner Meinung nach" oder "ich empfinde" oder sonst irgendwas davor setzt. Das hat mit dem Grundrecht aus Art. 5 GG nichts zu tun.

Entscheidend ist, ob die Aussage geeignet ist, einen anderen zu beleidigen oder herabzuwürdigen .. und natürlich ob sich eine Person überhaupt beleidigt fühlt (natürlich auch ob die Staatsanwaltschaft und im Anschluss das Gericht dieser Auffassung folgen).

Ob man sich durch lächerlich und erbärmlich beleidigt fühlen muss, muss dann jeder selbst entscheiden..

Nein, es ist eine Mitteilung deiner Wahrnehmung. Warst du unter Drogeneinfluss? Das könnte unter umständen die Wahrnehmung negativ beeinflussen.

nicht alles was man wahrnimmt, darf man ungestraft sagen. Wortwahl??

"Ich finde, du bist ein A.schloch!" ist durchaus ne Beleidigung

@adavan

Das stimmt. Wobei das ja nicht wirklich eine beschriebene Empfingung ist sondern eher das Unvermögen sich treffend auszudrücken. Wenn man dieses Wort gebraucht, wäre es keine Beleidigung zu sagen "Ich vermute du hast ein A*schloch." ;D

@adavan

Das stimmt. Wobei das ja nicht wirklich eine beschreibende Empfingung ist sondern eher das Unvermögen sich treffend auszudrücken. Wenn man dieses Wort gebraucht wäre es keine beleidigung zu sagen "Ich vermute du hast ein A****loch." ;D

@phaseeve

Doch auch das wäre eine Beledigigung, da auch diese das Rechtsgurt (die Ehre) des anderen angreift;

zu sagen "vermute" "glaube" "meiner meinung nach" oder sonstwas ändert an der Aussage gar nichts

@kayo1548

Das war eigentlich eher als Scherz gedacht. Die betonung dabei lag auf "hast ein..." und davon sollte auszugehen sein.