Welche Strafe bei Volksverhetzung im Jugendstrafrecht?

5 Antworten

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Gut, dass Du das mal fragst:

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Was ist Volksverhetzung?

Von Volksverhetzung wird gesprochen, wenn sich Menschen gezielt eine Personengruppe aussuchen, gegen die sie fortan on- oder offline vorgehen. Sobald die öffentlichen Posts die ausgewählte Personengruppe beleidigen, zum Hass aufrufen oder andere zu Gewalttaten aufrufen, ist dieser Tatbestand erfüllt.

In § 130 StGB weist der Gesetzgeber zudem darauf hin, dass für den Tatbestand der Volksverhetzung die Menschenwürde verletzt werden muss. Um diese Aussage zu konkretisieren, gab das Bundesverfassungsgericht 2010 bekannt: „Ein Angriff auf die Menschenwürde ist dann gegeben, wenn der angegriffenen Person ihr Lebensrecht als gleichwertige Persönlichkeit in der staatlichen Gemeinschaft abgesprochen und sie als unterwertiges Wesen behandelt wird.“

Diese Strafen drohen bei Volksverhetzung

Einige Jugendliche sind der Meinung, dass sie sich im Internet mehr erlauben dürfen als offline. Die Bundesbehörden gehen allerdings inzwischen strenger gegen Verfehlungen in den sozialen Netzwerken vor. On- wie offline gilt laut § 130 StGB eine Strafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahren für Personen, die volksverhetzende Beiträge in die Welt hinaustragen. Des Weiteren werden regelmäßig Geldstrafen für den Straftatbestand der Volksverhetzung verhängt.

https://www.schulleiter.de/rechtsarchiv/gesetze-urteile/volksverhetzung/

Danke für den Stern :-)

Rechtsberatung darf in Deutschland nur ein Rechtsanwalt tätigen.

Ansonsten können auch Jugendlich mit einer Jugendstrafe im Gefängnis bestraft werden. Das gibt § 17 JGG auch her.

Das genaue Strafmaß wird dann ein Richter verhängen, sodass es zur jeweiligen Tat und zur jeweiligen Reife des Jugendlichen passt.

Volksverhetzung: Strafmaß und Strafzumessung
Wer eine Strafanzeige wegen Volksverhetzung erhält, muss je nach Straftatbestand mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe rechnen. Das § 130 StGB sieht insbesondere folgende Strafen vor:
   Tat­be­standStraf­rah­men     Auf­stache­lung zu Hass oder Auf­for­de­rung zu Ge­walt und Will­kür ge­gen be­stimm­te Grup­pen (Abs. 1 Nr. 1)Frei­heits­strafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren   An­griff auf die Men­schen­würde (Abs. 1 Nr. 2)Frei­heits­strafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren   Bil­li­gen, Leug­nen und Ver­harm­losen von Völker­morden – ins­be­son­dere Leug­nen des Holo­caust (Abs. 3)Geld­strafe oder Frei­heits­strafe bis zu fünf Jahren   Bil­li­gung oder Ver­herr­li­chung der na­tio­nal­so­zia­lis­tischen Ge­walt- und Will­kür­herr­schaft (Abs.4)Geld­strafe oder Frei­heits­strafe bis zu drei Jahren   Achtung! Auch Jugendliche müssen sich wegen Volksverhetzung verantworten. Das Jugendstrafrecht sieht verschiedene Formen von Maßregelungen vor. Der Richter kann z. B. die Auflage erteilen, dass der Täter einen bestimmten Geldbetrag zugunsten einer gemeinnützigen Organisation zahlen muss. Im schlimmsten Fall kommt auch eine Jugendstrafe im Gefängnis in Betracht. Dies ist jedoch das letzte Mittel, wenn aufgrund der „schädlichen Neigung des Jugendlichen“ oder der Schwere der Schuld andere Maßregeln nicht mehr ausreichen würden (§ 17 Abs. 2 Jugendgerichtsgesetz).

Quelle: https://www.anwalt.org/volksverhetzung/

So wie bei Erwachsenen also 3Monate bis 5 Jahre, auch wenn bei Jugendlichen eher ein geringeres Strafmaß zu erwarten ist.

Gibt es was extra zum Jugendstrafrecht ?

@SigrunPastoers

Nein nichts spezielles nur die übliche Rücksicht auf Jugendliche beim Strafmaß.

Geldstrafe ist auch möglich die könnte man als Sozialstunden ableisten.

@SigrunPastoers

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