Wie darf man Firmen kontaktieren?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Schau mal hier rein. Vor allen Dingen: 5.2

Ideen zur Gewinnung von neuen Adressen und
Kontakten:
Bringen Sie Antwortkarten in Umlauf, mit denen Bücher,
Materialien u.a. bestellt werden können und auf denen
gleichzeitig datenschutzrechtlich einwandfrei das Einverständnisfür
die Zusendung weiterer Informationen
gegeben wird.
Veranstalten Sie eine Unterschriftensammlung.
Publizieren Sie ein Preis- oder Kreuzworträtsel, bei dem
ein Lösungswort eingeschickt werden muss.
Veröffentlichen Sie Anzeigen.
Legen Sie bei allen Veranstaltungen in Ihrem Gemeinwesen,
in Apotheken, Geschäften, Sportvereinen, Arztpraxen
Ihre Informationen mit Antwortmöglichkeiten
aus

http://www.djkdvkoeln.de/media/YXfvBrIPBag4m2xbkTEc7KW4BR/content/files/Brosch%C3%BCre_Fundraising%20in%20der%20Praxis.pdf

**********************************

b) BGH

Die Zusendung einer Werbe-E-Mail ohne vorherige Einwilligung des Adressaten stellt einen unmittelbaren Eingriff in den Gewerbebetrieb dar. Davon ist auszugehen bei Eingriffen, die gegen den Betrieb als solchen gerichtet, also betriebsbezogen sind und nicht vom Gewerbebetrieb ohne weiteres ablösbare Rechte oder Rechtsgüter betreffen (BGHZ 29, 65, 74; 69, 128, 139; 86, 152, 156). Unverlangt zugesandte E-Mail-Werbung beeinträchtigt regelmäßig den Betriebsablauf des Unternehmens.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/e-mail-werbung-an-gewerbetreibende_005216.html

livechat  08.02.2017, 15:05

Und:

Alternative 4: Briefwerbung für Spenden
Die Werbung für Spenden mittels Brief auf Basis von Listendaten ist zulässig, wenn es sich um steuerbegünstigte Spenden nach den §§ 10b Abs. 1 und 34g EStG handelt. Zu den Listendaten, zu denen auch Angaben zu einer Personengruppe (z. B. „Spender für Dritte-Welt-Projekte“) gehören, dürfen keine weiteren Daten hinzugespeichert werden.

http://www.offenbach.ihk.de/recht-und-steuern/unternehmensrecht/wettbewerbsrecht-und-werbung/werbebrief/

Du darfst Firmen in jeder Form anschreiben. Auch darfst Du Firmen anrufen. Das ist nicht verboten.

 http://www.briefodruck.de/unternehmen/datenschutz-dialogmarketing/datenschutzrechtliche-empfehlung/

http://www.bpb.de/partner/akquisos/163297/-einen-brief-schreiben-das-kann-ja-jeder-

http://www.deaf-sachsen.de/index.php?menuid=118

Nur privat Personen darfst Du nicht so ohne weiteres anrufen. Aber anschreiben darfst Du auch privat Personen.

jockel49 
Fragesteller
 08.02.2017, 10:27

genau, aber wie gesagt brauche ich ein opt-in, eine Erlaubnis, so wie es da auch steht

Rheinflip  08.02.2017, 10:56
@jockel49

Verdammt,  jetzt ließ wenigstens mal die Links sauber durch. Ignoranz gegen Fachtipps.  ^^

jockel49 
Fragesteller
 08.02.2017, 11:29
@Rheinflip

Verdammt, das habe ich getan, lies doch selber nochmal. Da steht: Grundsätzlich ist die Anspreche per Mail oder Telefon im B2B Bereich ohne Einwilligung unzulässig. $4 Abs.1 BDSG. Ich kann also lesen. Bitte um Applaus

tinalisatina  08.02.2017, 12:45
@jockel49

Da hat er Recht.

Rheinflip  08.02.2017, 15:04
@tinalisatina

B2b kann man anschreiben und auch ggf anrufen,  wenn bestimmte Umstände ein Interesse vermuten lassen.  Das wären zb vorherige Spenden oder eine naheliegende Geschäftstätigkeit.  

tinalisatina  08.02.2017, 19:29
@Rheinflip

Ah, jetzt hast Du's also auch selbst gelesen. Oben schreibst Du nämlich noch ganz anders.

PeterSchu  09.02.2017, 00:35
@jockel49

Und wie darf man folgendes verstehen:

"Eine Einwilligung ist gemäß § 28 Absatz 3 BDSG nicht erforderlich bei Bestandskunden, Listendaten, Daten aus allgemein zugänglichen Quellen, B2B-Kontakte, Spendenwerbung und auch dann nicht, wenn die Übermittlung oder Nutzung zu Werbezwecken transparent ist."

Meines Erachtens handelt es sich hier eben nicht um eine "Werbemaßnahme gegenüber einem Endverbraucher."

tinalisatina  09.02.2017, 09:14
@PeterSchu

Wow, das nenn ich mal eine "alternative Zusammenraffung" eines Gesetzestextes. Hoffentlich hast Du das nicht selbst gemacht.

Persönliche Mitteilungen per Telefax, E-Mail oder Briefpost sind kein Spam.

"Persönlich" bedeutet aber, daß man eine Person namentlich anspricht, was wiederum eine vorherige Recherche bei der Firma erfordert: wer ist mein Ansprechpartner?

"per Post adressiert anzuschreiben "

Ist nicht verboten. Da verwechselst Du etwas.

Anrufen ist eine Grauzone.

Persönlich vorsprechen.
Oder an die örtliche Presse wenden  .

jockel49 
Fragesteller
 08.02.2017, 10:08

danke, wäre ne Möglichkeit, aber zu aufwendig