Hauskatzen verbieten?

11 Antworten

Nein. Eine Hausordnung kann Katzen und andere Haustiere gar nicht verbieten. Ein solches Verbot hat in einer Hausornung nix zu suchen und ist auch nicht wirksam. Selbst pauschale Haltungsverboten in Mietverträgen sind nicht wirksam - was soll eine Hausordnung da ausrichten?

In der Hausordnung stand drinnen das pro Haushalt maximal 1 Haustier erlaubt ist. ist nicht wirksam oder?

@LillySchorschi

Nein. Eine Hausorung ist dazu gar nicht "fähig", sowas zu entscheiden, zu erlauben oder zu verbieten.

@LillySchorschi

Warten Sie doch erst einmal ab, was da konkreet von Ihnen verlangt wird. Dann können Sie sich einen Anwalt nehmen und für Ihre Katzen vor Gericht ziehen.

Vieleicht bekommen Sie ja Recht und dürfen die Katzen weiter behalten!?!

@schelm1

Das erfordert weder einen Anwalt, noch ein gericht, es gibt ganz klare gesetzliche Vorgaben was in eine Hausordnung rein gehört, und was da nichts drin zu suchen hat. Ein Haustierverbot mit Sicherheit nicht.

Eine Hausordnung stellt ein Instrument zur Erfüllung der gegenseitigen Rücksichtnahme dar und regelt unter anderem:

Die Ruhezeiten

Nutzung von Gemeinschaftsräumen

Häufigkeit des Grillens (generelles Verbot ist unwirksam, Gerichtsentscheide)

Sicherheit und Ordnung, w. z.B. Abschließen der Haustüre

Heizen und Lüften

Reinigung und Müllentsorgung

Darüber entscheidet im Zweifel ein Richter, der die Begründungen der Parteien abwägt und dann darüber urteilt, ob ein Widerruf der Haltungsgenehmigung, wie im angefragten Fall, für rechtens erkannt wird oder die Katzenhaltung fortbestehen darf.

Man sollte da keine pauschal falschen Hoffnungen wecken!

@schelm1

In der Frage steht nur, dass die Katzen da sind. Ob die Fragestellerin dafür überhaupt die Zustimmung des Vermieters hat oder ob sie die einfach so angeschafft hat, steht da nicht.

@Lotta1965

Es gibt Grundsatzentscheide von Gerichten, man muß nicht immer selber mit seiner Sache vor Gericht ziehen. Der Bundesgerichtshof hat bereits vor Jahren die generalisierende Mietvertragsklausel "Das Halten von Haustieren ist verboten" verworfen (BGH VII ZR 10/92)

Kann mir per Hausordnung verboten werden 2 Hauskatzen zu halten wenn die beiden Katzen vor Ausstellung der Hausordnung bereits da waren?

Sofern die Wohnung nicht aufgrund ihrer Größe als problematisch für die Haltung von Katzen anzusehen ist, wäre die Hausordnung ohnehin diesbezüglich ungültig. Die pauschale Haltung von Hunden und Katzen zu verbieten, ist gemäß laufender Rechtsprechung unzulässig. Siehe dazu BGH Urt.v. 20.3.2013, VIII ZR 168/12; BGH Urt.v. 14.11.2007, VIII ZR 34/06. Dies berührt aber explizit nicht das Recht des VM, aus besonderen Gründen ggfs. die Haltung verbieten zu können - nur muss er diese auch belegen im Einzelfall.

Es ist zudem m.E. zu bezweifeln, dass eine nachträgliche Verschärfung der HO in diesem Fall gültig wäre, da eine z einem späteren Zeitpunkt geänderte HO nicht Vetragsbestandteil des MV zwischen VM und Mieter wird. Schon aus Gründen des Vertrauensschutzes wäre eine solche Formulierung also insofern hinfällig.

Eine zuvor erteilte Genehmigung zur Katzenhaltung kann nachträglich entzogen werden. Allerdings niemals über eine Hausordnung, sondern mit einer an dich adressierten schriftlichen Mitteilung.

In dieser Mitteilung muss dann ein genauer und sachbezogener Grund angegeben werden. Grundlos, weil es dem Vermieter mal so einfällt geht das nicht. Bei Hauskatzen ist es aber sehr schwer, dass es auch nur theoretisch einen Grund geben könnte. Kein Bewohner kommt mit denen in Kontakt. Mit fällt jedenfalls kein Grund ein, und den Gerichten bezüglich Hauskatzen meistens auch nicht, wie einige Urteile zeigen.

Wenn du die Katzen vor der neuen Hausordnung hattest und auch für die Haltung eine Genehmigung vom Vermieter hast, kann Dir nichts passieren.

Selbstverständlich wurde die Haltung der beiden Hauskstzen vorher mit dem Vermieter abgesprochen. Ich hab jetzt Angst das ich die beiden abgeben muss.

Es gab vorher noch keine Hausordnung ist ein Neubau und ich bin im August 2016 eingezogen und erst vor 1 Woche wurde die Hausordnung ausgestellt.

@LillySchorschi

Dann hast Du doch eine "Genehmigung", die Du jederzeit vorlegen kannst, wenn einer sagt "Die Katzen müssen weg"