Geschwindigkeitsüberschreitung per Pferd verboten oder erlaubt?

7 Antworten

Grundsätzlich gilt man mit Pferd vor der Kutsche oder als Reiter als Verkehrsteilnehmer. Das bedeutet nix anderes, dass man sich ebenso an die gegeben Verkehrsregeln hält und natürlich auch, dass man sich an das oberste Gebot der StVO §1 hält: 

1. Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

2. Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Wer also mit 50km/h anstatt 30 km/h sagen wir mal durch einen verkehrsberuhigte Bereich fetzt (was schon schlimm genug für´s Pferdebein mit dem Asphalt ist), kann mit Sicherheit zumindest Ermahnt oder wenn´s genug Passanten gibt, die sich aufregen, zu Bußgeld belangt werden.

Den expliziten Fall des Blitzens habe ich noch nicht gehört, um ehrlich zu sein. Dürfte auch mit der Identifikation ein Problem werden, wenn´s kein mobiler mit Sofortkasse ist ;-)

Im verkehrsberuhigten Bereich gilt für Fahrzeuge (Fahrräder, Kutschen, sowohl Pferd- wie auch mit anderen -estärken betriebene) Schrittgeschwindigkeit (menschliche, nicht pferdische). Mensch auf Gaul, Mensch in Turnschuh ist ebensowenig ein Fahrzeug wie ein Tretroller.

@cg1967

Verkehrsteilnehmer ist man dennoch, ob aufm Pferd, mit den Inlinern, zu Fuß oder mit dem Auto.

Pferd und Reiter unterliegen der Straßenverkehrsordnung (StVO) und müssen sich somit ebenfalls an alle Geschwindigkeitsbeschränkungen halten.

Praktisch sähe es aber so aus, daß man mit einem sehr schnellen Pferd über den Asphalt galloppieren müsste, um auf über 30 km/h zu kommen und das tut nun mal kein geistig gesunder Mensch seinem Tier an, weil davon die Gelenke und der ganze Bewegungsapparat erheblichen Schaden nehmen. Wenn soetwas passiert, ist davon auszugehen, daß einem das Pferd durchgegangen ist und dann hat man wahrscheinlich ganz andere Sorgen als später noch eine Knolle zu bekommen.

es gibt auch Fußgängerzonen, in denen geblitzt wird - da ist nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Im Trab geblitzt zu werden wäre da durchaus realistisch. (Die Frage bleibt trotzdem nach dem "wozu")

@Pferdelilly
es gibt auch Fußgängerzonen, in denen geblitzt wird - da ist nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt.

Das gilt nur für Fahrzeuge. Ob dort Usain Bolt zu Turnschuh mit 40 km/h oder ein Reiter aufm Gaul mit gleicher Geschwindigkeit durchfetzt ist egal; wegen eines Tempoverstoßes droht keine Gefahr.

Pferd und Reiter unterliegen der Straßenverkehrsordnung (StVO) und müssen sich somit ebenfalls an alle Geschwindigkeitsbeschränkungen halten.

Richtig. Allerdings gibt es für Pferd und Reiter ebensowenig irgendwelche konkreten Geschwindigkeitsbegrenzungen wie für Fußgänger.

Gemäß §28 StVO gelten für u.a. Reiter sinngemäß die gesamten Regeln führ den Fahrverkehr und damit auch die besonderen Geschwindigkeitsbegrenzungen (verkehrsberuhigter Bereich, Tempo-30-Zone sowie alle weiteren Geschwindigkeitsbegrenzungen, die per Verkehrszeichen angeordnet sind). Die allgemeinen Geschwindigkeitsbegrenzungen (50 innoerorts, 100 ausserorts) gelten nur für Kraftfahrzeuge, aber nicht für Pferde bzw. Reiter.

https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__28.html

Die StVo gilt für alle Verkehsteilnehmer: "Fußgänger und Fahrzeugführer sind die klassischen Verkehrsteilnehmer, aber auch ein Beifahrer kann zum Verkehrsteilnehmer werden, wenn er z. B. dem Fahrer ins Lenkrad greift. Auch ein Reiter und ein Tierführer (z. B. Hundeführer) sind Verkehrsteilnehmer."

Quelle: Wikipedia

Da dein Pferd nicht über einen eingebauten Tachometer verfügt, dürftest du bei einem eventuellen Blitzlicht innerhalb einer Radarkonntrolle von Straffreiheit ausgehen. Trotzdem ist es nicht erlaubt, die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit (die für alle gilt) zu Pferde zu überschreiten.

Am besten die Autobahnpolizei vorführen ^^

vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit (die für alle gilt)

Du solltest dich vor einer Antwort besser informieren.