Werkstudentenvertrag nach 2 tagen kündigen

5 Antworten

Ich verstehe, dass du dich aus deinem Werkstudentenvertrag lösen möchtest, weil du gemerkt hast, dass die Arbeit nicht zu deinen Fachkenntnissen passt. Wenn du den Vertrag unterschrieben hast, hast du dich verpflichtet, die vereinbarte Arbeitsleistung zu erbringen. Normalerweise gibt es eine Probezeit, in der man den Vertrag ohne Angabe von Gründen kündigen kann. Allerdings steht bei dir nichts über eine Probezeit im Vertrag.

Ich habe eine Webseite gefunden, auf der du nützliche Informationen über Werkstudentenverträge findest. Dort wird auch erklärt, dass es in deinem Fall schwierig ist, den Vertrag zu kündigen, da keine Probezeit vereinbart wurde.

Es ist jedoch immer eine gute Idee, mit deinem Arbeitgeber zu sprechen und die Situation zu klären. Du könntest dich zum Beispiel mit deinem Vorgesetzten oder der Personalabteilung in Verbindung setzen und sagen, dass du den Vertrag gerne beenden würdest. Möglicherweise gibt es eine Lösung, die für alle Beteiligten akzeptabel ist.

Falls du rechtliche Unterstützung benötigst, solltest du dich an einen Anwalt wenden. Dort kannst du eine Beratung in Anspruch nehmen und mögliche Optionen besprechen.

Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen. Hier ist nochmal der Link zur Webseite mit nützlichen Informationen: https://beglaubigt.de/werkstudentenvertrag.

Viele Grüße,

Ich finde das immer klasse, wenn man nach dem atemberaubend langen Zeitraum von 2 (!) Tagen schon geschnallt hat, dass das nichts für einen ist! Du hast doch mit Sicherheit noch nicht einmal annähernd alles dort kennengelernt.

Da heißt es durchbeißen und ruhig mal offen auf Neues zugehen! Nicht alles kennt man und nicht alles liegt einem beim ersten Versuch. Fachkenntnisse kann und muss man sich aneignen, gerade auch als Studentin.

Du kannst doch auch nicht beim ersten richtigen Job alles direkt hinschmeißen, nur weil die Vorleseung etwas anderes vermittelt hat. Das Studium gent eh meist schräg am realen Arbeitseinsatz vorbei.

Diese Einstellung bringt dich so nicht weiter.

Zu deiner Frage: ohne den Inhalt deines Vertrages zu kennen (gibt es eine Vereinbarung zu Probezeit, ist überhaupt eine Kündigung vor Ablauf der Befristung vorgesehen?) kann man dir hier nicht antworten. Du kannst aber natürlich versuchen, dich mit deinem Arbeitgeber auf eine Auflösung zu einigen. Meine Einstellung dazu hab ich dir oben geschrieben.

Moin Lena,

rein vom Vertrag her, sieht es genau so aus, dass du bis Ende Juni dabei bist. Allerdings kannst du natürlich versuchen dich mit deinem Arbeitsgeber zu einigen. Dann kannst du theoretisch jederzeit kündigen.

Du wirst ja deine Gründe haben und er wohl auch kein Interesse an deiner Arbeit, wenn du sie nicht richtig machst.

Ein Aufhebungsvertrag mit dem der AG aber einverstanden sein muß.

Es kann jeder beliebige Tag zur Beendigung festgelegt werden. Wer will schon jemanden halten der noch nicht eingearbeitet ist und schon aufhören will.

Sry, aber wie kann man nach 2 Tagen was hinschmeißen? Anfangs ist das meiste blöd. Würde eher zu 0 Durchhaltevermögen und Faulheit tendieren..