Muss ein Werkstudentenvertrag mindesten 6 Monate sein?
Ich habe 450€ Basis 1 Monat lange gearbeitet, jetzt möchte ich für 2 Monate in den Semesterferien auf Teilzeit arbeiten, dafür hab ich ein normalen Teilzeit Vertrag unterschrieben und kein Werkstudenten Vertrag, weil mein Chef sagt das man nur einen Werkstudenten Vertrag machen kann, wenn der 6 Monate geht, stimmt das?? Kann ich mir irgendwie nicht vorstellen
1 Antwort
Ein solcher Vertrag ist "nur" ein Unterfall des Dienstvertrages (Arbeitsvertrages) nach Paragraph 611 bzw. 611 a BGB. Somit sind alle zivilrechtlichen Grundlagen grundsätzlich auch auf diesen Vertrag anzuwenden. Lediglich sozialrechtlich (Rentenversicherung, Krankenkasse etc.) gibt es leichte Besonderheiten, da hier der Status des Students entscheidend ist. Aber somit gibt es zivilrechtlich keine Mindestdauer. Kurzum kann es aber auch egal sein, ob ein Vertrag über TzBfrG oder als Werksstudent geschlossen wurde, soweit du nicht weiter bei der Firma zukünftig arbeiten möchtest.