Muss ein Werkstudentenvertrag mindesten 6 Monate sein?

1 Antwort

Ein solcher Vertrag ist "nur" ein Unterfall des Dienstvertrages (Arbeitsvertrages) nach Paragraph 611 bzw. 611 a BGB. Somit sind alle zivilrechtlichen Grundlagen grundsätzlich auch auf diesen Vertrag anzuwenden. Lediglich sozialrechtlich (Rentenversicherung, Krankenkasse etc.) gibt es leichte Besonderheiten, da hier der Status des Students entscheidend ist. Aber somit gibt es zivilrechtlich keine Mindestdauer. Kurzum kann es aber auch egal sein, ob ein Vertrag über TzBfrG oder als Werksstudent geschlossen wurde, soweit du nicht weiter bei der Firma zukünftig arbeiten möchtest.