Kündigung bevor arbeitsantritt?

2 Antworten

Du kannst jederzeit kündigen, auch wenn Du den Job noch nicht angetreten hast. Einen Grund brauchst Du nicht anzugeben, Du musst nur die vereinbarte Kündigungsfrist einhalten, wenn es kein "Kündigungsverbot" vor Aufnahme des Jobs gibt

Schau mal in Deinen Arbeitsvertrag, ob ein Tarifvertrag Anwendung findet.

Gilt z.B. der Manteltarifvertrag der IGZ oder der von BAP, brauchst Du nicht mal zu kündigen. Da gilt der Arbeitsvertrag als nicht zustande gekommen, wenn Du am ersten Arbeitstag nicht erscheinst und Dich nicht meldest.

"Anständiger" ist es aber, fristgerecht zu kündigen.

Gilt der Tarifvertrag der IGZ, so beträgt die Kündigungsfrist in den ersten vier Wochen zwei Tage.

Wird der Tarifvertrag BAP angewendet, beträgt die Kündigungsfrist in den ersten drei Monaten eine Woche.

Gilt kein Tarifvertrag, wird wohl die gesetzliche Kündigungsfrist während der Probezeit nach § 622 Abs. 3 BGB Anwendung finden und die beträgt zwei Wochen.

REDA07 
Fragesteller
 12.10.2021, 13:23

Ich bedanke mich bei Ihnen für Ihre Informationen. Ich habe ein Bild auf meinem Vertrag. Wo die Tarifsverträgen erklären sind. Danke nochmals

Hexle2  12.10.2021, 13:41
@REDA07

Bitte, sehr gerne.

Nachdem der Manteltarifvertrag der IGZ Anwendung findet, kannst Du jetzt mit der Frist von zwei Tagen kündigen. Die Frist fängt einen Tag nachdem der AG die Kündigung erhalten hat, an zu laufen.

Wenn der Vertrag eine Kuendigung vor Antritt des Arbeitsverhaeltnisses nicht ausdruecklich untersagt, kannst du auch schon vorher unter Einhaltung der fuer die Probezeit gueltigen Kuendigungsfrist kuendigen. Die Kuendigungsfrist beginnt am auf den Tag des Zugangs der schriftlichen Kuendigung beim Arbeitgeber folgenden Kalendertag.