Probezeit ab welchem Datum?

5 Antworten

das ist häufig im Arbeitsvertrag selbst geregelt. Bei Minijob-Basis, sprich 450-Euro_Basis, ist häufig keine Kündigungsfrist innbegriffen. Bei mir war es jedenfalls nie so. Ansonsten geregelte 4 Wochen. Ich würde tatsächlich davon ausgehen, dass die Kündigungsfrist ab dem unterzeichnen des Arbeitsvertrags beginnt, da man ja unregelmäßig arbieten könnte und quasi ab dem abschließen des Vertrags einsatzfähig für das Unternehmen ist.

Bei Minijob-Basis, sprich 450-Euro_Basis, ist häufig keine Kündigungsfrist innbegriffen.

Dann gilt automatisch die gesetzliche von 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende.

Die Probezeit beginnt mit dem Gültigkeitsbeginn des Arbeitsvertrages. In Deinem Fall der 1.Februar, jedenfalls wenn dieses Datum auch im Vertrag steht. Dass dieser schon vorher geschlossen worden ist, spielt keine Rolle.

Das wär ja dämlich, wenn ein Zeitraum als "Probezeit" gelten würde, in dem Du da gar nicht arbeitest und Deine Leistung daher auch nicht beurteilt werden kann.

Die Probezeit beginnt mit Vertragbeginn - Vertragsbeginn i.d.R. Datum der Arbeitsaufnahme.

Allerdings gilt eine Probezeit nur, wenn sie auch explizit vertraglich vereinbart wurde.

Ab dem 1. Februar. Allerdings nur, wenn auch tasaechlich eine Probezeit vereinbart wurde. Ohne entsprechende Vereinbarung gibt es hingegen gar keine Probezeit.

Ausbildung hat immer eine probezeit

@BlackMo

Hier geht es aber doch wohl nicht um die zukuenftige Ausbildung, sondern um den aktuellen Minijob.

Laut dem Vertrag bist du wahrscheinlich zum 1.2. angestellt worden oder?

Dementsprechend gilt die Probezeit auch ab dem 1.2.

Da steht um genau zu sein: "Der Arbeitnehmer wird mit Wirkung vom 01.02.19 als Mitarbeiter eingestellt" und drunter: "Die ersten 6 Monate des Arbeitsverhältnisses gelten als Probezeit", deswegen habe ich mich gefragt ob das Arbeitsverhältnis nun am 01. 02 gilt oder eben das Datum der Vertragsunterzeichnung

@XBatwomanX

Dann ist es der 1. Februar