Was passiert nach der Probezeit?

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Wenn dir während der Probezeit nicht gekündigt wird,geht das Arbeitsverhältnis in einen ganz normalen Arbeitsvertrag über.

Nur wann soll dieser Uebergang erfolgen, wenn der Ablaufstag der Probezeit gar nicht bestimmt wurde? Nach meinem Empfinden kann eine Probezeitvereinbarung ohne Bestimmung der Probezeitdauer zumindest bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag ueberhaupt keine Wirkung entfalten und der Vertrag ist vom ersten Tag an ein ganz normaler unbefristeter ohne Probezeit.

Aber die Probezeit wird allgemein ohnehin starkt ueberbewertet. Schliesslich hat eine wirksame Probezeitvereinbarung sowieso nur einen Einfluss auf die Kuendigungsfrist und sonst auf ueberhaupt nichts.

@DerCAM

Es steht nur drin, dass die probezeit 6 monate beträgt. aber da steht halt nicht drin, was dann passiert. ob man dann weiter beschäftigt ist etc...

@kemekodx

Danke für den Stern.

@kemekodx

Danke für den Stern.

Zu einer Probezeitvereinbarung gehoert natuerlich auch die Festlegung der Probezeitdauer. Wurde lediglich eine Probezeit vereinbart, ohne deren Dauer zu bestimmen, duerfte diese Vereinbarung wohl nichtig sein. Bei einem Arbeitsverhaeltnis duerfte dies dazu fuehren, dass ueberhaupt keine Probezeit existiert und bei einem Ausbildungsverhaeltnis duerfte hier wohl von der gesetzlichen Mindestprobezeit von 1 Monat auszugehen sein.

Anders koennte es aber bei einem befristeten Arbeitsverhaeltnis von max. 6 Monaten sein, wenn hier fuer die gesamte Zeit der Befristung eine Probezeit vereinbart wurde. Das muesste dann aber auch eindeutig so aus dem Vertrag hervorgehen.

Es steht nur drin, dass die probezeit 6 monate beträgt. aber da steht halt nicht drin, was dann passiert. ob man dann weiter beschäftigt ist etc...

@kemekodx

Anfangs schriebst du noch, es stuende nichtz ueber das Ende der Probezeit im Vertrag. Jetzt steht da ploetzlich doch was drin, naemlich dass sie 6 Monate dauert. Jetzt haben wir genau 3 Moeglichkeiten:

  1. Du hast einen unbefristeten Arbeitsvertrag, bei dem fuer die ersten 6 Monate eine Probezeit vereinbart wurden. In dem Fall geht das Arbeitsverhaeltnis mit Ablauf der Probezeit automatisch weiter. Es muss weder ein neuer Vertrag gemacht werden noch muss irgendwie darueber geredet werden.

  2. Du hast einen befristeten Vertrag mit einer laengeren Laufzeit als 6 Monate, wobei fuer die ersten 6 Monate eine Probezeit vereinbart wurde. Auch in diesem Fall laeuft der Vertrag nach Ablauf der Probezeit einfach weiter, ohne dass irgendwas zu tun waere. Er endet dann aber automatisch mit Ablauf der vereinbarten Befristung (muss also auch dann nicht gekuendigt werden).

  3. Du hast einen auf 6 Monate befristeten Vertrag mit Probezeitvereinbarung ueber die gesamte sechsmonatige Laufzeit. In dem Fall endet der Vertrag mit Ablauf des 6. Monats. Auch hier bedarf es keiner Kuendigung und der Arbeitgeber muss dir auch nicht vorher ankuendigen, ob er einen neuen Vertrag mit dir eingehen bzw. den bestehenden verlaengern will.

@DerCAM

Es steht für meine Begrifflichkeiten nichts über das Ende der Probezeit drin. Es steht nur drin, die Probezeit geht 6 Monate. Ich suche aber einen Text der aussagt: "Am Ende der Probezeit geht das Arbeitsverhältnis automatisch weiter." Warum steht sowas nicht drin? Ich dachte immer, im Arbeitsrecht ist immer alles so genau geregelt. Warum muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das nicht sagen? Gehört das zum Allgemeinwissen dazu? Wie soll der Arbeitnehmer, der keine Ahnung von seinem Recht hat, das von alleine Wissen? Ich dachte der Arbeitgeber muss einen darüber informieren. Oder seh ich das falsch?

Wenn der Vertrag nicht befristet ist, dann gehts nach der Probezeit einfach weiter.

Muss der Chef mindestens mündlich eine Weiterführung des Beschäftigungsverhältnisses aussprechen?

Nicht, wenn es sich um einen unbefristeten Vertrag handelt.

Die Probezeit bei einer Ausbildung beträgt Maximal 4 Monate und die Probezeit bei einem Festvertrag bzw Zeitvertrag endet nach maximal 6 Monaten selbst wenn nichts im Vertrag steht. Nach 6 Monaten müsstest du automatisch übernommen sein.

Über das Ende der Probezeit steht nichts drin, weil Du wenn, dann während der Probezeit gekündigt werden kannst mit verkürzten Fristen. Irgend eine besondere Willenserklärung ist für die Fortführung nicht nötig.