selbstgemachter vertrag

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"Anzeigen" bringt da schon mal gar nichts. Die Polizei und den Staatsanwalt interessiert nicht, ob er den Vertrag erfüllt oder nicht. Denn das ist kein Strafrecht, sondern reines Zivilrecht.

Strafrecht: Einbruch, Handtaschendiebstahl, Sachbeschädigung u.s.w.

Zivilrecht: Nachbars Knallerbsenstrauch beschädigt Deinen Maschendrahtzaun. Oder Du zahlst Deine Miete nicht. Oder Dein Vertragspartner macht nicht das, was im Vertrag steht.

Das gehört alles zum Zivilrecht. Das interessiert den Staatsanwalt nicht, sondern dafür gibt es bei den Gerichten extra "Abteilungen", die sich nur mit solchen Zivil-Streitereien beschäftigen.

Du müsstest also den Vertragspartner vor einem Zivilgericht verklagen. Auf Erfüllung des Vertrags oder aber Schadenersatz. Ein Anwalt regelt das. Manchmal reicht auch schon der böse Anwaltsbrief mit Klageandrohung.

Kommt darauf an, wie rechtsgültig der Vertrag ist. RA kann helfen. Ich kann nicht beurteilen worum es geht und welche Vereinbarungen getroffen wurden. Normalerweise ist ein Vertrag rechtsgültig, wenn er nicht gegen gängiges Recht verstößt. Auch ein selbstgemachter Vertrag ist bindend und damit einklagbar.

Kommt drauf an, was drin steht. Wenn da z.B. steht, dass er was stehlen soll, muss er das natürlich nicht erfüllen. Wenn es was "normales" ist und der Vertrag rechtmäßig zustande gekommen ist, also er nicht gezwungen wurde zu unterschreiben, kann er schon dazu veranlasst werden, den Vertrag zu erfüllen. Entweder du wirst hier etwas genauer, oder du wendest dich mal an einen Anwalt. da gibt es auch Kurzberatungen, die wenig oder nichts kosten.

Ohne den Inhalt des Vertrages zu kennen, kann man das nicht beantworten. Ein Vertrag kann auch sittenwidrig sein.... dann müsste er seinen Teil nicht mal erfüllen.

Kommt ganz darauf an was in dem Vertrag steht..