Kündigung kurz vor Ende der Probezeit
Meine probezeit endet am 28.02. Laut Vertrag habe ich in der probezeit eine Kündigungsfrist von 2 Wochen,danach 4 Wochen. muss ich nur die 2 Wochen einhalten,wenn ich am 27. oder 28.02. kündige?Ich würde sagen,ja, bin mir aber nicht sicher.
5 Antworten
Du kannst mit der verkürzten Frist bis zum letzten Tag der Probezeit kündigen.
Wenn Du am 28. Februar kündigst, hast Du noch zwei Wochen zu arbeiten. Der AG muss die Kündigung aber sicher am 28.02. erhalten. Lass Dir deshalb den Eingang der Kündigung auf einer Kopie bestätigen
Wenn du am 28.02. kündigen willst, dann musst du die Kündigung aber persönlich dem Arbeitgeber gegen Empfangsbestätigung auf einer Kopie übergeben.
Da der 28.02. aber ein Samstag ist, und dann vermutlich nicht gearbeitet wird, gibst du die Kündigung besser vorher ab.
Am 28. wäre es zu spät.
Am 27. muss sichergestellt sein, dass die Kündigung bis 11 Uhr zugestellt werden kann.
Am 28. wäre es zu spät.
Falsch!
Wenn der 28. Februar der letzte Tag der Probezeit ist und der AG die Kündigung an diesem Tag erhält, ist alles im gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen.
Der 28.02 ist aber ein Samstag, an dem der Arbeitgeber vermutlich nicht erreichbar ist. Insofern ist der 27.02. schon richtig.
Wenn gefragt wird ob der 28. Februar noch reicht, gehe ich mal davon aus, dass dann auch gearbeitet wird. Mittlerweile wird in so vielen Branchen (auch in der Industrie) am Wochenende gearbeitet, dass das schon fast "normal" ist.
Es kommt auf den Zugang der Kündigung an,und den musst du Beweisen können
Wenn Du z.B. jetzt. kündigst, dann musst Du aber noch 17 Tage arbeiten. Kündigst Du nach dem 28.2., dann m usst Du noch 4 Wochen hin.
Wenn Du z.B. jetzt. kündigst, dann musst Du aber noch 17 Tage arbeiten
Das bezweifle ich aber ausdrücklich. Wenn die Kündigung z.B. morgen abgegeben wird, läuft die Frist von 14 Tagen ab 26. Februar und der 11. März ist dann der letzte Arbeitstag. Wo bringst Du die 17 Arbeitstage her?
Oder eben Einschreiben mit Rückschein.