Anderes Ausbildungsangebot annehmen trotz unterschriebenem Vertrag?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Formal musst Du den Vertrag erst antreten, um diesen kündigen zu können. Diese Praxis bringt aber keinem Ausbildungsbetrieb etwas. Bespreche die Sachlage vorab mit dem Betrieb. Dann können die den kurzfristig frei gewordenen Ausbildungsplatz vielleicht kurzfristig noch anderwertig vergeben.

Formal musst Du den Vertrag erst antreten, um diesen kündigen zu können.

Wie kommst Du denn darauf?

Selbstverständlich kann der Vertrag auch vor Antritt gekündigt werden, wenn diese Kündigungsmöglichkeit nicht vertraglich ausgeschlossen wurde - was aber wegen der Möglichkeit der fristlosen Kündigung eigentlich keinen Sinn machen würde.

@Familiengerd

Wie ich sehe ist hier mal wieder ein allseits bekannter Troll unterwegs.

Wenn besagter Troll tatsächliche Fachkenntnisse besitzen würde (was ich mal stark anzweifele), dann würde jener Troll die Fragen fachlich richtig selbst beantworten - und nicht nur kommentieren, kritisieren und rum mäkeln. Aber wie gesagt - Fachkenntnisse muss man erst einmal haben.

Solche Kommentare bringen weder dem Fragesteller etwas noch mir, da ich weiß, was ich von solchen Trollen zu halten habe. Diesem Troll hatte ich das in der Vergangenheit aber auch mehrfach mitgeteilt. Kommentar Ende - selbst wenn vom Troll jetzt noch weitere Kommentare folgen .....

@derhandkuss

Was hast Du an der sachlich formulierten und richtigen Korrektur Deiner Antwort auszusetzen? Nichts!

Dass Deine Antwort in diesem Punkt schlicht und einfach falsch ist - bezeichnenderweise gehst Du auf nichts Sachliches ein, kannst Du ja auch nicht! -, kannst Du auch nicht durch Dein albern-dummes Troll-Gelabere kaschieren!

Was meine Sachkenntnis betrifft: da kannst Du Dich anhand meiner sonstigen Antworten eines Besseren belehren lassen - und auch noch viel lernen! 😅

Solche Kommentare bringen weder dem Fragesteller etwas noch mir, da ich weiß, was ich von solchen Trollen zu halten habe.

Beide erfahren, was falsch und was richtig ist!

Musst du lesen was im Vertrag steht, den du schon unterschrieben hast.

Es gibt klauseln, die dir eine Kündigung VOR Arbeitsantritt verbieten.

Selbst wenn der Ausbildungsvertrag eine solche Klausel enthalten wuerde, koennte er spaetestens bei Ausbildungsbeginn mit sofortiger Wirkung fristlos gekuendigt werden.

Natuerlich koennte die schriftliche Kuendigung auch schon vorher beim Ausbildungsbetrieb zugehen. Sie wuerde dann halt nicht zum Zugangstag wirken sondern erst zum ersten Tag des Ausbildungsverhaeltnisses. Dies wuerde dann im Ergebnis dazu fuehren, dass das Ausbildungsverhaeltnis gar nicht erst angetreten werden muesste.

Natürlich, mache dies aber erst, wenn der neue Vertrag unterschrieben ist

Leider ist das nicht zwingend so ganz natürlich möglich... Man sollte vorher schon mal lesen, was so im Vertrag steht.

@Gestiefelte

Man hat aber eine Pflichtprobezeit und da ist es noch möglich.