Arbeitsvertrag annehmen - besseres Angebot - Kündigung?

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Das kommt darauf an, was im Arbeitsvertrag steht (Kündigungsfrist):

Es kann auch eine Kündigungsbeschränkung im Arbeitsvetrag stehen.

Eine solche Beschränkung kann bestimmen, dass eine Kündigung erst bei Aufnahme der Tätigkeit am ersten Arbeitstag möglich ist.

Wer nicht zur Arbeit erscheint macht sich unter Umständen Schadenersatzpflichtig.

Man muß so rechtzeitig kündigen, dass die Kündigungsfrist noch vor dem ersten Arbeitstag endet, dann muß der Arbeitnehmer die Stelle gar nicht erst antreten.

Endet die Kündigungsfrist allerdings erst nach dem ersten Arbeitstag, kann der Arbeitgeber auf die Mitarbeit bis zur wirksamen Kündigung bestehen. In der Praxis wird er jedoch abwinken.

Das BAG hat hinsichtlich der Kündigungsfrist ausgeführt, dass entweder

die für die Probezeit im Arbeitsvertrag vereinbarte Frist,

oder

mangels einer vertraglichen Vereinbarung die gesetzliche Frist von zwei Wochen (§ 622 Abs. 3 BGB) gilt, wenn man das Arbeitsverhältnis vor Beginn kündigen möchte.

Okay super !! Danke, jetzt hab ich das mal verstanden ...

D.h. wenn die Kündigung nicht beschränkt wurde und ich 2 Wochen Frist in der Probezeit habe, könnte ich theoretisch am 16./17.09. kündigen sodass die 14 Tage am 01.10. rum sind ?

@MaryAngelX

Sie muß spätestens am 16.09. bei der Firma eingehen NICHT 17.09.

Im Vertrag wird ja eine Probezeit vereinbart, in dieser Zeit kannst du ohne Begründung kündigen und zu einer anderen Stelle wechseln.

Les dir den Vertrag mal nochmal durch.

In deinem Vertrag wird es eine Klausel zur Kündigungsfrist geben. Lies die genau durch. Ausserdem regelt der Arbeitsvertrag auch das Sonderkündigungsrecht in der Probezeit (meistens 14 Tage). Wenn du deinem Arbeitgeber also sagst, dass du dir doch was anderes vorgestellt hattest und der Job nicht wirklich zu dir passt, wird er dir sicher keine Steine in den Weg legen. Wenn du weg willst, kommst du auch weg.

Und hinterlässt einen denkbar schlechten Eindruck. Sowas macht man nicht. Entweder man nimmt das Angebot oder man lässt es und gibt die Chance kjemand anderem.

@Glenn88

Arbeitslosigkeit hinterlässt auch einen schlechten Eindruck im Lebenslauf, das ist das Problem - man kann nicht einfach sagen "ne vllt. krieg ich ja die viel bessere Stelle".

Mir wurden selber vor dem Studium Nachrücker-Plätze für Ausbildungen angeboten. Das scheint also nicht unüblich zu sein ...

Ansonsten stimmt das schon, ich nehme das Angebot ja auch dankbar an. Früher hätte ich so auch nicht gedacht.

du hast eine probezeit - nimm den spatz und warte auf die taube.

Das klingt ja schön :)

@MaryAngelX

ist einfach nur realistisch - schon nachgeguckt, wie lange die probezeit gilt und normalerweise, kann man/frau mit einer frist vn 14 tagen kündigen.

wenn dein vertag außertariflich ist, du unterschreibst, musst du dich an deren fristen halten.

also erst lesen dann unterschreiben.