Werden die sachen die man an hat auch verzollt?

4 Antworten

Ich denke mal, der Zoll hat schon einen Blick dafür, ob die Sachen, die Du an Deinem Körper trägst, im Ausland neu gekauft wurden. Und die zählen dann natürlich auch mit in die Freigrenze rein.

Für die Michelin-Männchen-Methode besteht keine Abgabenbefreiung. Sämtliche in den USA gekauften Waren sind bei Überschreiten der Reisefreimengen bei der Einreise anzumelden. Du begehst sonst Steuerhinterziehung, wenn Du dann den falschen Ausgang bei der Ankunft am Flughafen nimmst.

Nach §10 (3) Zollverwaltungsgesetz darf der Zoll übrigens auch eine körperliche Durchsuchung vornehmen.

Wenn Du mit Deinen Einkäufen, die Reisefreimenge überschritten hast kannst Du bei der Einreise die vereinfachte Abgabenerhebung (bei Überschreiten der Reisefreimenge bis zu 700 Euro) beantragen. Der dann fällige pauschalierte Abgabensatz spart dann zumindest ein paar Euros.

http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Rueckkehr-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Ueberschreiten-Reisefreimengen/ueberschreiten-reisefreimengen.html?nn=18704

Theoretisch könntest du so davonkommen, praktisch wohl kaum, auserdem ist es nicht erlaubt. Falls du erwischt wirst, kommen ziemliche Strafgelder auf dich zu. 

auch die Klamotten müssen angegeben werden und zählen mit zur Freigrenze. Die wurden schliesslich in den Staaten gekauft ^^

etwas zu auffällig so dick eingepackt im Hochsommer am Flughafen aufzuschlagen und durch den Zoll zu wollen