Zollfreigrenze bei Einfuhr aus USA

4 Antworten

Der PC ist voll zu versteuern, da es sich hier um eine nicht teilbare Ware handelt. Berechnungsbeispiele findest Du auf der Webseite des Zolls.

http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Rueckkehr-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Reisefreimengen/reisefreimengen_node.html

EIne Einsparungsmöglichkeit bei den fälligen Abgaben gibt es dennoch, wenn der Warenwert 700,- EUR nicht überschreitet. Siehe Kommentar.

Die Freimenge gilt pro Person. Die Ware muß jedoch verzollt werden, da der Computer ja nicht geteilt werden kann. Wenn Du mehrere Stückwaren hast, können diese aufgeteilt werden.

Ja ihr müßt es verzollen. Jeder darf von euch darf Waren im Wert von 430 Euro einführen. Das könnt ihr aber nicht auf ein Gerät verteilen. Es sei den ihr zersägt es in 2 Teile.

Ja der Computer muss mit 17,5% versteuert werden da der Computer nicht teilbar ist. Zoll musst du erst ab 1130€ Pro Person zahlen.