Darf ich 450€-Grenze gelegentlich überschreiten?

3 Antworten

Du kannst auch 2 Minijobs versicherungsfrei ausüben - aber nur, wenn die Entgeltgrenze von 450 € monatlich für beide Jobs zusammen nicht überschritten wird.

Die Überschreitung der monatliche Entgeltgrenze von 450 € ist maximal

dreimal

innerhalb eines 12-Monats-Zeitraums

dann

unschädlich, wenn diese Überschreitung nicht planbar - also unvorhersehbar war -, z.B. wegen Krankheitsvertretung.

Es spielt dann auch keine Rolle, dass die Jahresentgeltgrenze von 5.400 € dabei überschritten wird.

Wenn du die Entgeltgrenze ohne diese Voraussetzungen überschreitest, musst Du Versicherungsbeiträge auf das gesamte Entgelt entrichten; einbehaltene Steuern werden bei diesem geringen Einkommen allerdings über die Einkommensteuererklärung erstattet.

Hi,

Hallo, ich arbeite schon seit einem halben Jahr und verdiene im
durchschnitt 450€, wenn ich sie mal überschreite, dann wird mir der Rest
einfach am nächsten Monat überwiesen.

wird zwar gerne mal gemacht, ist aber nicht zulässig. Entgelt ist in dem Monat zu verbeitragen, in dem der Anspruch darauf entstanden ist. Schwankender Verdienst ist so lange kein Problem, wie dein Jahresverdienst 5.400 Euro nicht überschreitet (Krankheitsvertretung lassen wir mal aussen vor).

Die Komparsenarbeit hat nichts mit deinem Minijob zu tun, nehme ich an, also zwei getrennte Beschäftigungen. Für Jobs, die man nur ein paar Mal im Jahr ausübt, gibt es die "kurzfristige Beschäftigung" - maximal 3 Monate bzw. 70 Arbeitstage im Kalenderjahr (§ 8 Abs. 1 Nr. 2 und § 115 SGB IV). Der Verdienst aus dieser kurzfristigen Beschäftigung wird nicht mit dem Verdienst aus dem Minijob zusammengerechnet.

Für eine kurzfristige Beschäftigung werden keine Beiträge zur Sozialversicherung fällig (lediglich die Umlagen für den Arbeitgeber). Sofern der Tagesverdienst 72 Euro nicht überschreitet, kann der Arbeitgeber die Steuern für die kurzfristige Beschäftigung mit 25% pauschalieren, dann fallen für dich keine Steuern an (§ 40a Einkommensteuergesetz). Liegt der Tagesverdienst darüber, musst du die Steuern selber tragen.

Du darfst im Jahr halt nicht über 5400,00 € kommen. Der einzelne Monat is wurscht

Golum5 
Fragesteller
 04.10.2017, 15:38

ja, hab ich auch schon gelesen, aber wird es auch immer erst ab dem Januar gezählt?

Familiengerd  04.10.2017, 17:39

Beide Aussagen sind falsch.

Beim Minijob darf die monatliche Entgeltgrenze von 450 € maximal dreimal innerhalb eines 12-Monats-Zeitraums dann überschritten werden, wenn diese Überschreitung nicht planbar - also unvorhersehbar war -, z.B. wegen Krankheitsvertretung.

Es spielt dann auch keine Rolle, dass die Jahresentgeltgrenze dabei überschritten wird.

Familiengerd  05.10.2017, 17:41
@Snagger008

Bevor du Dich mit Deinem "schwachsinn" hier als Großmaul und in dieser Frage als "Greenhorn" jetzt blamierst, hättest Du Dich erst einmal kundig machen sollen, z.B. auf der Seite der Minijob-Zentrale https://www.minijob-zentrale.de/DE/01\_minijobs/02\_gewerblich/01\_grundlagen/01\_450\_euro\_gewerbe/01\_Entgeltgrenze/node.html .

Dort heißt es:


" Was passiert, wenn Ihr Minijobber die Verdienstgrenze überschreitet

Zahlen Sie Ihrem Minijobber einen Jahresverdienst bis 5.400 Euro, darf sein Verdienst in einzelnen Monaten auch mehr als 450 Euro betragen. Übersteigt der Jahresverdienst 5.400 Euro, weil sich der Verdienst Ihres Minijobbers in einzelnen Monaten auf mehr als 450 Euro erhöht, kommt es darauf an, ob dies regelmäßig und vorhersehbar oder gelegentlich und nicht vorhersehbar erfolgt.


Passiert das gelegentlich und nicht vorhersehbar, das heißt bis zu drei Mal in einem Zwölf-Monats-Zeitraum, bleibt die Tätigkeit ein Minijob. In solchen Ausnahmefällen darf der Jahresverdienst auch weit mehr als 5.400 Euro betragen.

Verdient Ihr Minijobber dagegen regelmäßig über 450 Euro im Monat, ist die Beschäftigung kein Minijob mehr, sondern sozialversicherungspflichtig. Dies gilt ab dem Tag, an dem Sie erkennen können, dass Ihr Minijobber aufgrund des vorhersehbaren höheren Verdienstes mehr als 5.400 Euro im Jahr verdienen wird."


Was ist jetzt mit Deinem "schwachsinn"?!?!

Snagger008  06.10.2017, 07:43
@Familiengerd

Wolte nur, dass du bisschen was zu tun hast und deine Quelle preis gibst..hat doch wunderbar funktioniert....

Familiengerd  06.10.2017, 09:01
@Snagger008

Erstens hättest Du "ganz normal" fragen können ohne beleidigendes "Schwachsinn".

Zweitens weiß ich das auch ohne die genannte Seite.

Aber gut: So kannst Du Dir das meiner Aussage also sicher sein.