Woher weiß der Flughafen Zoll was wo gekauft wurde?

5 Antworten

Bei solchen Dingen ist es immer angeraten..eine Quittung darüber beim Flug mitzunehmen..dann brauchst Du den Beweis nicht schuldig zu bleiben und es gibt kein Problem!!

Hallo

Das einfachste ist QuittungenRechnungen aufzuheben und mitzunehmen.

Alternative kommt,wie Zyogen eine sogenannten Nämlickeitserklärung in Frage. Die bekommst Du am Flughafen beim Zoll.

Abgesehen davon sind die Zollbeamten sehr gut aus-und fortgebildet. Ich weiß ja nicht, wann die Klamotten gekauft worden/wie oft Sie getragen wurden.

Die Zolbeamten erkennen sehr gut,ob Klamotten schon oft getragen wurde oder "neu" sind.

Genauso wenig,wie der Trick "Ich siehe die (neuen) Klamotten mal an, mache und tarne Sie als gebraucht" ein Freifahrtschein ist... Die Zölnner kennen diesen Trick .

Genauso wenig wird bereits oft getragen/genutzte Kleidung ,als "Neu" durch gehen

Die Beamten sehen da auch "Merkmale" , welche wir nicht so sehen.

Bei Unsicherheiten dann entweder Quittungen oer eine Nämlichkeitserklärung mitnehmen, wenn man will.DA sveinfacht es im Fall der Fälle sicherlich.

Bei technischen Sachen wie IPhone/Laptoperkennt der Zoll es an der Seriennummer.

Anne

Ältere Sachen werden ja wohl leichte Gebrauchsspuren haben . Beim Laptop würde ich immer den Kaufbeleg mitnehmen!

Um zu beweisen, daß man bestimmte Gegenstände schon vor der aktuellen Reise besessen hat, gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Du kannst die Rechnung/Quittung für die Gegenstände aufbewahren und auf die Reise mitnehmen. Dann kannst Du bei Einreise in Dein Heimatland nachweisen, daß die fraglichen Artikel schon länger in Deinem Besitz waren.
  2. Du kannst kurz vor der Ausreise aus Deutschland mit Deinem Koffer zum Zoll gehen. Dort wird dann eine Nämlichkeits-Bescheinigung ausgestellt für die Gegenstände, welche Du mit in den Urlaub nimmst. Diese kannst Du dann auch problemlos bei der Rückreise wieder mitbringen.

sie müssen dir eigentlich beweisen, dass du schmuggler bist, nicht du musst deine unschuld beweisen, außer du bist chinese, da läuft das andersrum

Hier irrst Du gewaltig. Beim Zoll gilt die umgekehrte Beweislast.

Das heißt die Reisenden/Käufer müssen den Zoll nachweisen,wo/wann die Ware gekauft wurde bzw. was diese gekostet hat. Nicht umgekehrt

@AnneSommer

das ist aber böse, wie in einer diktatur