Werbung an Bewohner die Bewohner des Hauses...?
Hallo, seit geraumer Zeit bin ich auch anwaltlich gegen den Einwurf von Prospekten usw. in meinen Briefkasten vorgegangen, da ich extra einen Aufkleber "Werbung verboten" aufgeklebt habe. Mit Erfolg! Nun häuft sich seit einigen Wochen die Werbung von Firmen mit der Anschrift: An die Bewohner des Hauses Straße Nr. PLZ Wohnort. Der Briefbote sagte er MÜSSE diese adressierte Werbung zustellen. Weiß jemand was ich dagegen unternehmen kann, damit ich endlich diesen lästigen Werbemüll loswerde?
4 Antworten
Postzusteller und Prospektverteiler dürfen hier weder nicht persönlich adressierte Werbematerialien noch Postwurfsendungen einwerfen.Dies gilt auch für sog. teiladressierte Sendungen, z. B. „An die Gartenfreunde des Hauses Bergstraße 10, Musterstadt“. Persönlich adressierte Werbesendungen hingegen müssen zugestellt werden.
hab noch was gefunden : Anders verhalte es sich indes, wenn - wie hier - der Empfänger ausdrücklich zu erkennen gibt, daß er derartiges Werbematerial nicht zu erhalten wünscht. Eine solche Willensäußerung verlange grundsätzlich Beachtung durch den Werbenden. Das folge aus dem Selbstbestimmungsrecht des Betroffenen, das sich gegenüber dem Interesse des Unternehmens an der Werbung durchsetzt. So stehe dem Empfänger als Haus- oder Wohungseigentümer bzw. -besitzer aus §§ 1004, 903, 862 BGB das Recht zu, sich gegen eine Beeinträchtigung seiner räumlichgegenständlichen Sphäre durch das Aufdrängen von unerwünschtem Werbematerial zur Wehr zu setzen.
was genau steht denn auf deinem aufkleber, und welche art von werbung kriegste denn noch? weil da ist die formulierung wichtig, da leider alles explizit aufgeführt werden muss was man nciht will (also die jeweiligen gattungen wie kostenlose wochenzeitungen und teiladressierte sendungenetc.).
selbst teiladressierte sendungen ("an die bewohner [adresse]") dürfen dann nciht zugestellt werden.
welcher zustelldienst wars denn? weil von der deutschen post weis ich, dass die zusteller angewiesen sind, wenns entsprechend am briefkasten steht, nicht zuzustellen.
ach ja: wenn bei mir dochmal was durchrutscht geht der brief "annahme verweigert" gestempelt in den nächsten gelben postkasten
na wenn man sonst nichts zutun hat.........das ist richtig,der postbote muß sie einschmeißen.macht er es nicht droht im eine abmahnung und im schlimmsten fall die kündigung.er macht nur seine arbeit
Ich gebe ja nicht dem Postboten die Schuld. Er hat mir ja sein Vorgehen glaubhaft erklärt. Ich möchte auch nicht gegen den Postboten vorgehen sondern möchte wissen ob es eine rechtliche Handhabe gegen diese Werbeform gibt.