Ist es üblich, dass der Vermieter das Namensschild des Mieters bezahlt?

Der Mieter soll die Namenschilder bezahlen 75%
Der Vermieter soll die Namensschilder bezahlen 25%

8 Stimmen

9 Antworten

Der VM kann einheitliche Türschilder und auch Klingelschilder anbringen lassen.

Allerdings muss dann vereinbart werden, dass der Mieter die Kosten ztragen muss.

Das Verfahren, das viele Hausverwaltungen üben, man bringt einfach Schilder an und berechnet sie dem Mieter ist unzulässig.

In viele seriösen Hausverwaltungen werden die Schilder automatisch angebracht und in den Gesamtkosten den VM berechnet.

Aber grundsätzlich, wenn Kostenübernahme durch den Mieter nicht vereinbart, keine Umlage.

Der Mieter soll die Namenschilder bezahlen

Das sollte im Mietvertrag vereinbart werden. Wenn nicht, zahlt der Mieter, denn er ist ja nicht verpflichtet, überhaupt einen Namen anzubringen. Im übrigen wird er wohl am besten wissen, wie er seinen Namen schreibt. Denn was passiert, wenn der Vermieter einen falschen Namen anbringen würde?

Der Mieter soll die Namenschilder bezahlen

Na normalerweise ist im Mietvertrag geregelt, dass der Mieter Kleinreparaturen bis € ???? selber zu zahlen hat. Das Klingelschild wird ja wohl nicht so teuer sein. denke ich mal als NICHTEXPERTE

Hallo Sammy !Also mal wieder so eine Nonsens-Umfrage, was soll Dir das bringen ?Da kommt doch sowieso nichts bei heraus´, das erkennst Du schon jetzt an den vielen verschiedenen Abstimmungen. Man sollte nicht für jeden Mist hier eine UMFRAGE starten. Eine Meinung zu diesem Thema habe ich aber trotzdem: die Hausverwaltung läßt die Schilder anfertigen und der Mieter zahlt diese dann selbstverständlich auch.Liebe Grüße aus HH, Anna

Der Mieter soll die Namenschilder bezahlen

Ist so üblich. Natürlich werden jetzt viele schreien "soll der Vermieter das doch zahlen", aber wegen der paar Mücken würde ich nicht sofort zu Beginn Theater anfangen. Dann ist das Verhältnis direkt zu Beginn negativ belastet.