Was tun gegen Postdiebstahl?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Polizei könnte helfen, den Dieb zu ködern, indem sie einen großen Brief, der dann auch oben rausschaut, mit Pulver bestreuen, das an den Händen haftet und unter Schwarzlicht sichtbar wird. So wurde schon macher Dieb gefangen. Fragt bei der Polizei nach. Ihr könnt auf jeden Fall eine Anzeige gegen unbekannt machen.

Richtig! Die einzig kompetente Antwort hier.

@Edelplastic

Ich hab auch schon davon gehört das die Kriminalpolizei mit getarnten Einsatzwagen (DHL Magnet) vor der Haustür wartet um den Dieb auf frischer Tat zu erwischen.

@Edelplastic

das halte ich für ein Gerücht, Wenn der Dieb aus dem eigenen Haus ist, können die draußen sowieso lange warten.

@Terezza

Anzeige erstatten wegen Diebstahl und Verletzung des Briefgeheimnisses!

Und beschwert euch bei der Post, die dürfen nicht einfach Päckchen so ablegen, daß jeder sie mitnehmen kann. die haben Zustellpflicht. abgelegt ist nicht zugestellt.

@Terezza

Beschwert haben wir uns bereits bei der Post. Die schrieben einen netten Entschuldigungsbrief. Es dauerte keine 2 Wochen, da lag das nächste Päkchen einfach vor der Tür...

@BlutPrinzessin

Dann beschwert euch mal ein bischen massiver, an der richtigen Stelle. Oder schickt euch selber ein Päckchen und paßt den Boten ab. Dann könnt ihr ihn auf frischer Tat ansprechen und euch den Namen geben lassen, und das Ganze am besten mit einem Zeugen.

Danke für den Stern!

Könntest Du Dir vielleicht ein Postfach nehmen? Da kommt dann Deine ganze Post, mitsamt Bücher-Warensendungen rein. Nur Pakete und Päckchen nicht, wo es die Möglichkeit einer Packstation geben würde oder jetzt kannst Du es auch direkt in Deine Filiale liefern lassen.

Ansonsten kannst Du der Post eine schriftliche Mitteilung machen, dass künftig alles, was nicht in den Briefkasten ganz reinpasst, benachrichtigt werden muss.

ne kleine versteckte kamera. kostet zwar geld, rentiert sich aber irgendwann ;-)

Ist nicht erlaubt und vor Gericht nicht als Beweismittel zugelassen da ein Hinweis ersichtlich für alle angebracht sein muss das gefilmt wird!

Das da ein Vermieter mitspielt glaub ich nicht.

Mit einer Kamera oder du wendest dich an deinen Anwalt und drückst auf das grundgesetz " Post-und fernmeldegeheimniss" ist glaub artikel 9 oder 10 im grundgesetzbuch

Ist nicht erlaubt und vor Gericht nicht als Beweismittel zugelassen da ein Hinweis ersichtlich für alle angebracht sein muss das gefilmt wird!

Das da ein Vermieter mitspielt glaub ich nicht.

@Edelplastic

Bei sachlicher schilderung denke ich schon , dass der Vermieter einverstanden ist. Aber andernfalls mal eine nacht im gebüsch lauern

@ThomasMeisner

Selbst wenn es der Vermieter erlaubt, müssen alle im Haus informiert werden das sie gefilmt werden. Also wird sich der Dieb wohl 3 mal überlegen ob er nochmal zulangt.

@Edelplastic

Dan ist auch dies ein weg um die Diebstähle zu stoppen

Schick ein Paeckchen mit einer Farbbombe an Dich selbst.