Darf ein Fotograf Bilder an dritte weitergeben?

Was sind "meine Bilder für Werbezwecke"? Bilder, auf denen du zu erkennen bist? Oder nur das Pferd?

Ich bin mit dem Pferd auf dem Bild. 🙈 Mein Gesicht ist auf dem Bild e gut zu erkennen..

War es ein bezahltes Shooting oder ein TFP Shooting und wurde, sollte es sich um ein TFP Shooting handeln, eine Schriftliche Fotografieerlaubnis deiner Eltern eingeholt?

Meine Eltern hatten mir das Shooting zum Geburtstag geschenkt. Es war also bezahlt.. 🙈( kein Tfp)

9 Antworten

Für abgebildete und erkennbare Personen - nicht aber für Pferde - gilt das KunstUrhG. § 22 Satz 1 nennt den Grundsatz: "Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.""

In Satz 2 steht dann schon die erste Ausnahme davon, weitere in Absatz 1 § 23, wofür wiederum die Ausnahme von der Ausnahme in Absatz 2 ebenda steht: "(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird."

Für Verträge und andere rechtliche Handlungen Minderjähriger siehe BGB Geschäftsfähigkeit. Relevant hier vor allem § 108 Vertragsschluss ohne Einwilligung:

(1) Schließt der Minderjährige einen Vertrag ohne die erforderliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters, so hängt die Wirksamkeit des Vertrags von der Genehmigung des Vertreters ab.

Diese schwebende Unwirksamkeit des Vertrages könnte man also ins Feld führen, falls sich die Fotografin auf Absatz 1 Satz 2 KunstUrhG berufen sollte:

Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt.

Gruß aus Berlin, Gerd

Also nachdem du meine Nachfrage beantwortet hast, kann ich dir folgenden Rat geben. Holt euch Hilfe bei einem Fachanwalt denn der Herr Kollege, hat hier klar gegen Regeln verstoßen.

Bei Bezahlten Shootings entscheidet der Auftraggeber was mit seinen Fotos geschieht, auch wenn der Fotograf der Urheber ist. Eine öffentliche Präsentation der Fotos ist ohne schriftliche Zustimmung deiner Eltern komplett ausgeschlossen, was selbst das Portfolio auf seiner Webseite einschließt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Alles hängt vom Vertrag ab: ich habe einmal nicht ganz alleine gearbeitet, sondern mit einem Assistenten, der die Fotos verarbeitet hat. Das war im Vertrag festgeschrieben, und ich habe ihm die Bilder zur Bearbeitung übergeben. Ich arbeite jetzt selbst, benutze aber einige Fotos für mein Portfolio, füge ein Wasserzeichen in Photoworks hinzu und poste es in meinem Blog. Das steht auch im Vertrag. Ohne die Erlaubnis und das wissen des Kunden würde ich die Bilder nicht verbreiten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Hallo,

besprich das mit Deinen Eltern.

Wenn Du ebenfalls auf dem Foto zu sehen bist, verletzt die Fotografin Dein Recht am eigenen Bild. Falls nicht, findest Du hier gute Infos.

LG

Jo

Der Fotograf hat ein Gewerbe und seine Geschäftsbedingunen, die Du akzeptiert hast. Wenn Du nicht beweisen kannst, dass Du mit "Nein!" geantwortet hast, dann kann Er/Sie das tun - ja!